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© deepblue4you_iStock

Schnell schlank? Meist kein seriöses Angebot

Werbung für Nahrungsergänzung verspricht oft zu viel

Schneller satt, das Bauchfett geht zurück: Wer solche Versprechen für Nahrungsergänzungsmittel oder andere Lebensmittel in der Werbung sieht, sollte wissen, dass sie meist nicht seriös sind. Darauf weist die Verbraucherzentrale hin.1

Eigentlich müssen Anbieter bei der zuständigen Behörde wissenschaftliche Belege vorlegen, dass ihr Produkt tatsächlich den angegebenen Nutzen hat, also zum Beispiel das Hungergefühl verringert oder schlank macht. Erst, wenn solche Behauptungen (Health Claims) geprüft und zugelassen sind, dürfen sie in der Werbung verwendet werden. Verstöße sind jedoch an der Tagesordnung.

Ein beliebter Trick: In Produkten Pflanzenextrakte mit Vitaminen und/oder Mineralstoffen mischen, für die bestimmte Aussagen erlaubt sind. Im rechtlich verbindlichen Kleingedruckten steht dann zum Beispiel: „Zink trägt zu einem normalen Fett- und Kohlenhydratstoffwechsel bei“, während Verbraucher:innen durch Bilder auf der Verpackung oder den Produktnamen den Eindruck bekommen, das Produkt könnte beim Abnehmen helfen.

Die neueste Masche in dieser Rubrik bewirbt Gummibärchen zum Abnehmen, die angeblich ohne Diät oder Sport die Pfunde zum Schmelzen bringen sollen. Bei vielen solcher Produkte sind die Aussagen in der Werbung nach Einschätzung der Verbraucherzentrale nicht durch zugelassene Health Claims abgedeckt. Außerdem sollten Verbraucher:innen bei bestimmten Inhaltsstoffen wie Grünteeextrakt unbedingt auf Warnhinweise achten, um die unbedenklichen Verzehrsmengen nicht zu überschreiten. Das Fazit der Verbraucherzentrale: Je größer und konkreter das Ab­nehm­versprechen, desto unseriöser ist es meist.

 

Abnehmen: Bezeichnung Fatburner irreführend

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– Gute Pillen – Schlechte Pillen 03/2024 / S.14