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© ananaline/iStock

Krankenkasse: Schuldenschnitt nur bis zum Jahresende

Seit 2007 besteht Krankenversicherungspflicht. Auch wer sich nicht versichert, ist trotzdem beitragspflichtig. Laut Verbraucherzentrale Hessen scheuten bislang viele Nichtversicherte den Gang zur Kasse. Zu groß ist die Angst vor den – gegebenenfalls seit 2007 – angesammelten, oft enormen Beitragsforderungen und Säumniszuschlägen. Doch Patientenrechtler und Verbraucherschützer haben sich stark gemacht, und nun ist es gesetzlich geregelt: Nichtversicherten, die früher gesetzlich versichert waren, werden Beitragsrückstände und Säumniszuschläge aus der versicherungslosen Zeit erlassen – wenn sie sich bis zum 31. Dezember 2013 bei ihrer Krankenkasse melden!

Auch für Versicherte, die mit ihren Zahlungen im Rückstand sind, bessert sich etwas. Für sie sinkt der Säumniszuschlag von 5% auf 1%. Betroffene sollten sich an die Kasse wenden und eine Neuberechnung beantragen.

Nichtversicherte, die zuletzt privat krankenversichert waren, profitieren ebenfalls von der neuen Gesetzeslage. Bei einem Vertragsabschluss bis zum 31. Dezember 2013 wird der saftige „Prämienzuschlag“ wegen fehlender Versicherung erlassen – auch bei bereits geschlossenen Verträgen.

Weitere Infos:
www.verbraucher.de/kk-beitragserlass

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– Gute Pillen – Schlechte Pillen 06/2013 / S.14