Gürtelrose: Bei erhöhtem Risiko Impfung ab 18
Neue Empfehlung für Menschen mit erhöhtem Erkrankungsrisiko
Mehr Menschen haben seit Anfang des Jahres Anspruch auf eine Impfung gegen Gürtelrose (Herpes zoster). Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat dafür die Schutzimpfungs-Richtlinie an die Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) angepasst.1
Das Risiko für eine Gürtelrose (Herpes zoster) steigt vor allem mit dem Alter und bei einem geschwächten Immunsystem. Ursache sind die Viren, die Windpocken verursachen und nach einer früheren Infektion im Körper verbleiben.2
Menschen mit erhöhtem Erkrankungsrisiko können die Impfung jetzt bereits ab 18 Jahren erhalten, zuvor lag die Altersgrenze für diese Gruppe bei 50 Jahren. Die Standardimpfung3 für alle Personen zahlt die Kasse weiterhin ab 60 Jahren.
Die neue Regelung gilt insbesondere bei angeborener oder erworbener Immunschwäche sowie bei schweren chronischen Erkrankungen. Genannt werden unter anderem HIV-Infektion, rheumatoide Arthritis, chronisch entzündliche Darmerkrankungen, COPD oder Asthma, chronische Niereninsuffizienz und Diabetes. Auch nach Organ- oder Stammzelltransplantationen, bei Krebserkrankungen oder unter bestimmten immunsuppressiven Therapien wird die Impfung nun bei allen ab 18 Jahren empfohlen.
Leichte, unkomplizierte oder medikamentös gut kontrollierte chronische Erkrankungen bei 18- bis 59-Jährigen reichen dagegen nicht aus.
Stand: 2. September 2026 – Gute Pillen – Schlechte Pillen 05/2026 / S.15