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© ananaline/iStock

Desinformation durch die Krankenkasse

Welche verzerrten Informationen in den Arztpraxen landen

Erneut ist eine Krankenkasse durch Desinformation zu Arzneimitteln aufgefallen: Wie das arznei-telegramm berichtet, versandte die Barmer an Ärztinnen und Ärzte ein Schreiben über die vermeintlichen Vorteile von Cariprazin.1 Das Medikament sei das „einzige Produkt mit Zusatznutzen“ in der Behandlung von Schizophrenie.

Was das Schreiben der Krankenkasse nicht verriet: Cariprazin ist nur eins von insgesamt zwei Medikamenten gegen Schizophrenie, die sich der frühen Nutzenbewertung unterziehen mussten. Alle anderen verfügbaren Medikamente sind schon älter, für sie wurde die Frage nach dem Zusatznutzen deshalb nie gestellt. Dass der Zusatznutzen nicht für die Akutbehandlung, sondern nur für die Langzeitbehandlung einer bestimmten Gruppe von Patient:innen zuerkannt und zudem nur als „gering“ eingestuft wurde, lässt die Barmer ebenfalls unerwähnt.

Nach Einschätzung des arznei-telegramms erinnere das Schreiben der Barmer mehr an eine „Werbemaßnahme“ als an die gesetzlich geregelte Pflicht der Krankenkassen zur Information der Ärztinnen und Ärzte über den therapeutischen Nutzen von Medikamenten. Die Frage, wer die Aktion finanziert habe, ließ die Barmer unbeantwortet.

Fragwürdige Arztinformationen diverser Krankenkassen sind kein Einzelfall. GPSP berichtete zuletzt über Schreiben zu dem Diabetes-Mittel Ertugliflozin und dem Cholesterin-Senker Bempedoinsäure.

 

Krankenkassen werben für Medikament trotz unbelegtem Nutzen

Fragwürdige Cholesterinsenker: Sparen an der falschen Stelle

 

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– Gute Pillen – Schlechte Pillen 05/2023 / S.15