Betäubende Emla®: Gefährliche Haarentfernung
Viele Menschen möchten hier und da unliebsamen Haarwuchs entfernen. Manche bevorzugen kurzzeitig wirkende Methoden, greifen zum Rasierer oder zur Enthaarungscreme. Andere nehmen das schmerzhafte Epilieren in Kauf und reißen die Haare mit Hilfe von Wachs oder Zuckerpaste aus. Es werden auch Behandlungen mit Laser bzw. Licht (IPL = Intensives pulsierendes Licht) angeboten, die länger anhaltende Ergebnisse versprechen.
Durch die so genannte Foto-Epilation, also die Haarentfernung mit Laser- oder Lichtenergie, werden Haarwurzeln verödet. Dies funktioniert zumindest bei dunklem Haar. Um Schmerzen bei solchen Verfahren zu verringern, kann wenige Stunden vorher eine betäubende (lokalanästhesierende) Creme aufgetragen werden. Verwendet wird meist die rezeptpflichtige Emla® Creme.
Die spanische Arzneimittelbehörde hat jetzt davor gewarnt, zuviel Creme anzuwenden. Das heißt bei Erwachsenen höchstens 60 g auf einer Fläche von maximal 600 cm2, was etwa der Größe dieser Heftseite (DIN A4) entspricht. Mehr nicht. Anlass sind elf Berichte über eine lebensbedrohliche Veränderung der roten Blutkörperchen, der so genannte Methämoglobinämie, nach Gebrauch größerer Mengen von Emla® Creme. Von den elf betroffenen Personen hatten neun die Creme vor einer Foto-Epilation benutzt. Als Folge einer zu hohen Dosierung des hautbetäubenden Mittels, das über die Haut in den Kreislauf gelangt, kann das Blut weniger Sauerstoff transportieren. Typische Beschwerden sind Kopfschmerzen, Müdigkeit, Lethargie, Verwirrtheit und Atemnot. Haut und vor allem die Lippen verfärben sich blau.1,2 Auch in Deutschland gibt es Hinweise auf bedrohliche Folgen der Überdosierung von Emla® Creme. Beispielsweise musste ein drei Monate alter Säugling mehrere Tage lang beatmet werden, nachdem er vor der geplanten Lasertherapie einer Hauterkrankung mit 20 g bis 25 g behandelt worden war.3
Aufgrund der schweren Beeinträchtigungen und des auffälligen Zusammenhangs mit den weit verbreiteten Foto-Epilationen mahnt die spanische Arzneimittelbehörde, keinesfalls mehr Creme anzuwenden als die Produktinformationen vorgeben.1
Stand: 1. Oktober 2012 – Gute Pillen – Schlechte Pillen 05/2012 / S.14