Berufskrankheit: Weißer Hautkrebs
In der so genannten Berufskrankheitenliste stehen mittlerweile 77 Erkrankungen. Seit Beginn des Jahres 2015 gehört auch der weiße Hautkrebs dazu. Konkret handelt es sich um das Plattenepithelzellkarzinom und sich ausbreitende Vorstufen, so genannte multiple aktinische Keratosen.2 Diese Zellentartungen früh zu erkennen und zu behandeln, ist wichtig – ebenso eine konsequente Vorbeugung, die vor allem verhindert, dass zu viel UV-reiches Sonnenlicht auf die Haut trifft. Dieses Risiko besteht insbesondere bei Berufstätigen, die in der Regel draußen arbeiten wie etwa Bademeister, Bau- und Landarbeiter oder Gärtner. Aber auch für Menschen, die nur teilweise ihren Beruf im Freien ausüben, ist das Risiko erhöht. Dazu gehören etwa Sportlehrer, Erzieherinnen, Fensterputzer und ihre Kolleginnen. Nicht nur Risikopersonen, jeder sollte bei auffälligen Hautveränderungen einen Arzttermin vereinbaren. Wenn Arzt oder Ärztin weißen Hautkrebs oder dessen Vorstufen diagnostiziert und wenn der Verdacht besteht, dass die Erkrankung arbeitsbedingt ist, melden sie dies an die zuständige Unfallversicherung.3 Ist eine Anerkennung als Berufskrankheit möglich, übernimmt und koordiniert sie die Leistungen. Das Anerkennungsverfahren im Einzelfall kann allerdings schwierig sein, da immer noch viele im Urlaub in der Sonne brutzeln und damit außerhalb des Berufslebens Zellschäden entstehen, die Hauttumoren nach sich ziehen können.
Stand: 22. Juni 2015 – Gute Pillen – Schlechte Pillen 04/2015 / S.14