ePA: Verzögerungen im Betriebsablauf
Ursprünglich stand die Elektronische Patientenakte (ePA) für alle Krankenkassenpatienten im Digitale-Versorgungs-Gesetz, das gerade im Bundestag verhandelt wird. Im Frühjahr wurde aber bekannt, dass Patienten aus technischen Gründen zunächst keine Möglichkeit erhalten, nur einzelne Informationen daraus freizugeben. Wir berichteten darüber in GPSP 4/2019, S. 25. Wegen Datenschutzbedenken hat das Justizministerium erhebliche Änderungen im Gesetzentwurf verlangt. Daraufhin hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn jetzt alle Regeln zur ePA gestrichen und will stattdessen später einen separaten Gesetzentwurf vorlegen. Dabei hatte die für die Umsetzung der ePA zuständige Firma gematik das Ministerium bereits Ende 2017 über die technischen Probleme informiert.5
Stand: 30. Oktober 2019 – Gute Pillen – Schlechte Pillen 06/2019 / S.07