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© ananaline/iStock

Verbotener Weichmacher in Sonnencremes

Sonnenschutzmittel als mögliche Quelle für DnHexP

Bei 92 Prozent der untersuchten Kinder und Jugendlichen in Deutschland wurde MnHexP1 in Urinproben nachgewiesen, ein Abbauprodukt des seit 2019 verbotenen Weichmachers DnHexP,2 der als fortpflanzungsschädigend gilt. Bereits 2024 war MnHexP1 in Urinproben von Erwachsenen nachgewiesen worden. Nachuntersuchungen von älteren Proben belegen, dass die Belastung mit diesem Weichmacher seit Jahren steigt.

Die Behörden nehmen an, dass die Hauptquelle Sonnencremes und andere Kosmetikprodukte sind und dass der verbotene Weichmacher durch Fehler oder Verunreinigungen im Herstellungsprozess des häufig verwendeten UV-Filters DHHB3 in manche Sonnencremes gelangt.

Nicht jede Sonnencreme mit DHHB ist verunreinigt. Untersuchungen zeigen, dass rund die Hälfte der Produkte keine problematischen Mengen enthalten. Das deutet darauf hin, dass es sich eher um ein Problem einzelner Produktionsprozesse oder Rohstoffchargen handelt als um den UV-Filter selbst. Die EU reagiert auf diese Befunde mit strengeren Grenzwerten ab 2027.

Der wirksamste Sonnenschutz sind Kleidung sowie das Meiden intensiver Sonnenstrahlung. Sonnencreme sollte zusätzlich auf unbedeckten Hautstellen verwendet werden.4

 

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