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© Martin Wahlborg/ iStockphoto.com

Streit um die elektronische Patientenakte

Im Januar 2021 kommt die elektronische Patientenakte (ePA). Das zugrunde liegende Patientendatenschutzgesetz (PDSG) hat im September mit der Verabschiedung durch den Bundesrat die letzte Hürde genommen. Doch nach Ansicht des Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber genügt das Gesetz nicht den Ansprüchen der europäischen Datenschutzgrundverordnung.1

Das Problem: Das Gesetz erlaubt im ersten Jahr nach Einführung den Krankenkassen, eine abgespeckte Version der elektronischen Patientenakte anzubieten. In dieser Version können Patienten noch nicht bis ins Detail festlegen, wer auf welches Dokument zugreifen darf und wer nicht. Kelber sieht dadurch die Datensouveränität gefährdet: Menschen müssten die volle Hoheit über ihre intimen Gesundheitsdaten haben – auch um das vertrauensvolle Arzt-Patienten-Verhältnis nicht zu gefährden. Außerdem hält Kelber das gewählte Verfahren zur Nutzer-Authentifizierung nicht für ausreichend sicher.

Deshalb hat Kelber angekündigt, den Krankenkassen Auflagen zu machen. Zum Beispiel könnte er die Kassen anweisen, ihre Versicherten auf den mangelnden Datenschutz hinzuweisen. Krankenkassen könnten gegen diese Anordnung klagen. Ein Rechtsstreit droht, der sich unter Umständen jahrelang hinziehen könnte.

ePA
GPSP 3/2019, S. 25

ePA Datenschutz
GPSP 3/2020, S. 19

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– Gute Pillen – Schlechte Pillen 06/2020 / S.11