Zum Inhalt springen
© malerapaso/iStock

Schmerzmittel ASS-Preisvergleich

Der aktuelle Preisvergleich

Acetylsalicylsäure gegen Schmerzen

Acetylsalicylsäure ist eines der ältesten chemisch hergestellten Arzneimittel. Als Aspirin® kam es Ende des 19. Jahrhunderts in den Handel und wird seitdem gegen Schmerzen, Fieber, rheumatische Beschwerden und bei Gefäßerkrankungen verwendet. Wer ein Schmerzmittel benötigt, kann für rezeptfreie Mittel bis zu achtmal so viel zahlen wie nötig. Es lohnt sich also beim Kauf auf den Preis zu schauen.

In niedriger Dosis hilft Acetylsalicylsäure (ASS) auch nach einem Herzinfarkt oder Schlaganfall (Hirninfarkt), erneute Infarkte zu vermeiden. Noch immer suchen Wissenschaftler nach weiteren Anwendungsmöglichkeiten. Die Hoffnung, dass Acetylsalicylsäure sogar zur Vorbeugung von Krebs dienen könnte, ließ sich allerdings in einer großen Studie, die kürzlich veröffentlicht wurde, nicht bestätigen.

Zahlreiche Firmen bieten heutzutage Acetylsalicylsäure-Präparate gegen Schmerzen an – zu beträchtlich unterschiedlichen Preisen. In der folgenden Preistabelle vergleichen wir die Kosten des Angebots (kein Anspruch auf Vollständigkeit) auf der Basis von Packungsgrößen zwischen 20 und 30 Tabletten zu 500 mg. Zur direkten Vergleichbarkeit geben wir auch die Kosten für eine Tagesdosis von drei Tabletten an. Prozentangaben veranschaulichen die Dimension der Preisunterschiede. Den Tageskostenpreis des billigsten Präparates deklarieren wir mit 100%. Die Präparate sind vom billigsten zum teuersten angeordnet. Besonders preisgünstig sind die Generika-Anbieter 1A Pharma und Aliud. Besonders teuer sind Aspirin®- sowie Kau- und Brausetabletten. Auch der unnötige Zusatz von Vitamin C  treibt den Preis in die Höhe – und das ohne Grund, denn Vitamin C ist sehr billig in der Herstellung.

Der Sprudeleffekt und das überflüssige, spottbillige Vitamin C verteuern die Schmerzmittel bis auf das Achtfache von normalen Tabletten.

Schmermittel im Preisvergeleich

PDF-Download

– Gute Pillen – Schlechte Pillen 01/2005 / S.03