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©Jörg Schaaber

„Pille danach“ in Kürze ohne Rezept

Seit Langem ist dies in den meisten europäischen Ländern selbstverständlich, und in Kürze – wahrscheinlich noch im März – wird es die so genannte Pille danach auch in deutschen Apotheken ohne Rezept geben.1 Eine Pille für den Notfall sozusagen, etwa wenn ein Kondom abgerutscht oder gerissen ist oder wenn ein Paar blauäugig ungeschützten Sex hatte und eine unerwünschte Schwangerschaft droht. Davor kann die „Pille danach“ schützen.

Zwei verschiedene Wirkprinzipien stehen zur Auswahl, jedoch mit unterschiedlichen Eigenschaften: Das Gestagen Levonorgestrel (Pidana®, Postinor®, Unofem® Hexal) und der Hormonhemmstoff Ulipristal (ellaOne®). Bevor allerdings darüber nachgedacht wird, welche Variante besser geeignet ist, wäre zu klären, ob sie überhaupt erforderlich ist. Denn falls das Missgeschick deutlich außerhalb des Bereichs der fruchtbaren Tage geschehen ist, könnte sich die „Pille danach“ erübrigen. Ist die Panne jedoch kurz vor dem Eisprung passiert und ist nicht auszuschließen, dass bereits ein Ei befruchtet ist, wäre im Prinzip eine Spirale (Intrauterinpessar), die die Einnistung des Eis auch noch einige Tage nach dem Eisprung verhindert, eine sinnvolle Alternative.

Bei der Auswahl der „Pille danach“ gibt es gute Argumente für Levonorgestrel. Vor allem sind die Erfahrungen deutlich breiter als für das erst seit fünf Jahren erhältliche Ulipristal. Dass eines der beiden Mittel besser wirkt, lässt sich auf der Basis der vorhandenen Studiendaten nicht hinreichend belegen.2 Um gut zu wirken, sollen die Mittel so früh wie möglich nach ungeschütztem Sex eingenommen werden, am besten innerhalb von zwölf Stunden. Formal ist Levonorgestrel bis zu 72 Stunden und Ulipristal bis zu 120 Stunden nach dem Sex zugelassen. Dieser Unterschied kann, solange die Präparate verschreibungspflichtig sind und erst ein Arzt oder eine Ärztin ein Rezept ausstellen muss, relevant sein, in Kürze jedoch nicht mehr. Denn eine offene Apotheke ist – nachts und auch am Wochenende – praktisch immer erreichbar.

Nach den relativ umfangreichen Erkenntnissen mit Levonorgestrel sind Fehlbildungen nicht zu erwarten, wenn der Arzneistoff als „Pille danach“ versagen sollte oder er versehentlich in der Frühschwangerschaft eingenommen wird. Für Ulipristal gibt es zu dieser Frage nach wie vor nur spärliche Daten.2 Das Berliner Pharmakovigilanzzentrum Embryonaltoxikologie,3 das sich seit Jahrzehnten intensiv mit der Anwendung von Arzneimitteln in der Schwangerschaft und Stillzeit beschäftigt, hatte im Auftrag des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die vom Hersteller vorgelegten Studien ausgewertet. Es hat sich anschließend gegen die Rezeptfreiheit von Ulipristal ausgesprochen, diese jedoch für Levonorgestrel als wesentlich besser erprobte Substanz befürwortet.2

Auch wir befürworten beim derzeitigen Stand der Kenntnis die Rezeptfreiheit von Levonorgestrel-Präparaten, nicht aber die von Ulipristal. Im Falle des Falles sollten Frauen nach ungeschütztem Geschlechtsverkehr eine Levonorgestrel-haltige „Pille danach“ vorziehen und diese so früh wie möglich einnehmen – auf jeden Fall jedoch innerhalb von 72 Stunden. Das deutlich teurere Ulipristal (vgl. Tabelle) erachten wir als Reservemittel, wenn bereits vier oder fünf Tage vergangen sind, da für diesen späten Zeitraum Levonorgestrel nicht zugelassen ist.
Die „Pille danach“ eignet sich ausschließlich für die Einmalanwendung im Notfall. Sie kann und darf eine gezielte Empfängnisverhütung nicht ersetzen, denn die üblichen Östrogen-haltigen Pillen oder die Spirale wirken zuverlässiger als die „Pille danach“.4 Und: Selbst wenn die Präparate rezeptfrei erhältlich sind, macht sie das nicht völlig harmlos. Immerhin entspricht die Levonorgestrelmenge der „Pille danach“ der Dosis von 50 Levonorgestrel-Minipillen, die – täglich eingenommen – 50 Tage lang für eine Empfängnisverhütung sorgen. „Notfallpillen“ haben häufig unerwünschte Folgen: Mit Kopfschmerzen, Bauch- und Unterleibschmerzen, Übelkeit u.a. ist unter beiden Arten der „Pille danach“ zu rechnen. Bei Frauen mit deutlichem Übergewicht wirken sowohl Levonorgestrel als auch Ulipristal eventuell weniger zuverlässig wie bei Normalgewicht.4

Tabelle2

Beratung nötig

Apothekerin und Apotheker sind verpflichtet, die Käuferin der „Pille danach“ zu beraten. Dazu gehören auch Fragen nach der letzten Regel und der Zykluslänge, um beurteilen zu können, ob die „Pille danach“ überhaupt infrage kommt. Standards für die Beratung werden derzeit erarbeitet. Unabhängig davon kann es durchaus sinnvoll sein, nachträglich eine Frauenärztin oder einen Frauenarzt aufzusuchen, ggf. auch um für die Zukunft eine geeignete empfängnisverhütende Methode auszuwählen.

PDF-Download

– Gute Pillen – Schlechte Pillen 02/2015 / S.22