Patientenrechte – Ärztepflichten
Welche Rechte habe ich als Patient:in – und welche Pflichten? Was tun bei einem vermeintlichen Behandlungsfehler? Solche Fragen beantwortet eine aktualisierte Broschüre.
Das seit 2013 bestehende Patientenrechtegesetz hilft, dass sich Patient:innen besser über ihre Rechte gegenüber Arzt oder Ärztin, Krankenhäusern und den Krankenkassen informieren und diese auch durchsetzen können. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Patient*innenstellen (BAGP) hat 2022 ihre Informationsbroschüre zu Patientenrechten und Ärztepflichten komplett überarbeitet. Die Texte sind nun verständlicher formuliert, das Layout optisch klarer gestaltet.
Die Broschüre umfasst 68 Seiten und ist in mehrere Abschnitte gegliedert: Der erste Teil beschreibt die Pflichten von Arzt und Ärztin, aber auch die von Patient:innen. Im zweiten Teil gibt es Hilfestellungen für den Verdachtsfall, dass Arzt oder Ärztin ihre Pflichten verletzen. Der dritte Teil geht auf die Besonderheiten der Rechte psychisch kranker Menschen ein. Im vierten Teil finden sich Informationen zu weiteren Themen wie Entscheidungsfristen für Krankenkassen oder zu den Terminservicestellen.
In einem Anhang finden sich zudem Erläuterungen zur Sterbehilfe, Abkürzungen, Gesetze, Gesetzesauszüge, Forderungen der BAGP sowie weitere Informationen zur Bundesarbeitsgemeinschaft der Patient*innenstellen (BAGP).
Die BAGP hat hier gute Arbeit geleistet, um einen Weg durch den Gesetzesdschungel zu schlagen, das zeigt allein schon die gutstrukturierte Gliederung mit Einträgen wie „fachgerechte Behandlung“, „Zweitmeinung“, „Schweigepflicht“ oder einem Musterbrief in der Rubrik „Schadenersatz und Schmerzensgeld“ zur Anforderung von Krankenunterlagen. Ganz einfach zu verstehen sind die rechtlich komplexen Sachverhalte freilich nicht. Zugegeben: Es ist in der Tat nicht einfach, in solchen Zusammenhängen sprachlich einfach und dennoch präzise und detailliert genug zu formulieren. Positiv sticht hervor, dass die Besonderheiten für psychisch kranke Menschen – anders als bei vielen ähnlichen Erläuterungen zum Patientenrechtegesetz – hier explizit thematisiert werden.
Hilfreich ist auch, dass die Verweise auf einschlägige Paragrafen des Patientenrechtegesetzes in der Randspalte oder in Fußnoten vermerkt sind und so den Lesefluss nicht unnötig stören.
Die neue Broschüre kann bei der Geschäftsstelle der BAGP in München1 für einen Unkostenbeitrag von vier Euro zuzüglich Porto bestellt werden oder auch auf der Internetseite der BAGP kostenfrei heruntergeladen werden. Vorteil der PDF-Version: Man gelangt ganz einfach per Mausklick im Inhaltsverzeichnis zum gewünschten Thema.
- Geschäftsstelle der BAGP, Astallerstr. 14, 80339 München
 
Stand: 27. Oktober 2022 – Gute Pillen – Schlechte Pillen 06/2022 / S.27