Nahrungsergänzungsmittel: Werbetricks mit Pflanzen
Warum pflanzliche Nahrungsergänzungsmittel nicht heilen dürfen
Viele Nahrungsergänzungsmittel enthalten nicht nur Vitamine und Mineralstoffe, sondern auch pflanzliche Bestandteile. Was vielen Menschen nicht klar ist: Es gibt deutliche Unterschiede zu pflanzlichen Arzneimitteln. Darauf wies das Portal „Klartext Nahrungsergänzung“ hin.1
So dürfen in Nahrungsergänzungsmitteln Heilpflanzen nur in so geringen Mengen enthalten sein, dass sie nicht wie ein Arzneimittel wirken. Auch fehlen bei pflanzlichen Extrakten in Nahrungsergänzungsmitteln oft genaue Angaben zu den Inhaltsstoffen.
Und manchmal beziehen sich die zulässigen gesundheitsbezogenen Aussagen (Health Claims) gar nicht auf die pflanzlichen Bestandteile: So steckt etwa hinter „Lavendel-Nerven-Kapseln“ ein Nahrungsergänzungsmittel mit Lavendelöl – aber zulässig ist die Bezeichnung nur wegen der zugesetzten B-Vitamine, für die entsprechende Health Claims erlaubt sind, nämlich: „tragen zu einer normalen Funktion des Nervensystems bei“. Die Bewertung von Health Claims für pflanzliche Nahrungsergänzungsmittel (Botanicals) in der EU ruht seit vielen Jahren.
Stand: 28. August 2023 – Gute Pillen – Schlechte Pillen 05/2023 / S.15