Zum Inhalt springen
© ananaline/iStock

Landgericht stoppt DiGa-Marketing

Gericht bremst die Firma Oviva aus

Die Wettbewerbszentrale klagte und das Landgericht Potsdam untersagte daraufhin der Oviva AG das übergriffige Marketing ihrer gleichnamigen Gesundheitsanwendung (DiGA). Das Unternehmen bewirbt eine App, die Nutzer:innen bei der Ernährungsumstellung und der Aufnahme eines gesunden Lebensstils unterstützen soll – häufig im Rahmen ärztlich verordneter Ernährungsberatungen, oft sogar auf Rezept und durch Krankenkassen finanziert.

Das Gericht monierte folgendes: Oviva hatte ohne vorherige Zustimmung Arztpraxen per Fax kontaktiert. Beigefügt waren ein vorbereiteter Kurzattest-Vordruck, ein Informationsblatt sowie ein Anschreiben mit Werbung für die App. Das Landgericht wertete dieses Vorgehen als unzulässig. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Krankenkassen sehen durch die aggressive Vermarktungsstrategie einen Eingriff in die ärztliche Diagnosestellung und Therapie. Auch wirbt Oviva damit, dass die App für Nutzer:innen kostenlos sei. Tatsächlich aber trägt die Kosten die gesetzliche Krankenversicherung – und damit die Versichertengemeinschaft.1

PDF-Download

– Gute Pillen – Schlechte Pillen 05/2025 / S.14