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© ananaline/iStock

Triclosan: Kein Gewinn

Triclosan ist eine Chlorverbindung, mit der Bakterien bekämpft werden sollen. Man nennt solche Stoffe Biozide. Triclosan steckt in vielen Alltagsprodukten, vor allem in Kosmetika wie Deos, Seifen, Zahnpasta und anderen Pflegeprodukten, in Reinigungsmitteln und in manchen antibakteriell ausgerüsteten Textilien wie Sportkleidung und Socken. Auch Kunststoffen zur Verpackung von Lebensmitteln wird Triclosan zugesetzt – das ist allerdings in Deutschland verboten.

Bisher mussten Biozidprodukte nur bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) angemeldet und die Rezepturen dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) bekannt gegeben werden. Das hat sich im Mai 2010 geändert: Von nun an benötigen biozide Wirkstoffe eine Zulassung durch das BAuA oder eine vergleichbare Behörde in einem EU-Staat.1

Auch Triclosan wird auf EU-Ebene neu bewertet. Dafür spricht eine ganze Menge: Schon jetzt ist Triclosan in kosmetischen Produkten so sehr verbreitet, dass „Verbraucher … gefährdet sein können“, urteilt das BfR und wird so seinem früheren Namen gerecht: Bundesinstitut für vorbeugenden (!) Verbraucherschutz. Bereits 2006 hatte das BfR gewarnt: „Triclosan nur im ärztlichen Bereich anwenden“.2 Eine alarmierende Information der US-amerikanischen Arzneimittelbehörde FDA bestätigt nun die Vorsicht des BfR:3

Sie besagt, dass Triclosan die Hormonregulation beeinträchtigen kann – das haben jedenfalls Tierversuche gezeigt – und dass die Chlorverbindung möglicherweise Bakterien gegen Antibiotika resistent macht. Noch ist nicht klar, welche Bedeutung die negativen Auswirkungen konkret für Menschen haben. Aber die FDA weist unmissverständlich darauf hin, dass die angeblichen antibakteriellen Effekte von Triclosan in Köperreinigungsmitteln nicht mehr nützen als normale Seife und Wasser.

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– Gute Pillen – Schlechte Pillen 03/2010 / S.10