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© ananaline/iStock

Nahrungsergänzungsmittel: EFSA-Liste

Die europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bewertet derzeit die Gesundheitsversprechungen (Health Claims), mit denen für Nahrungsergänzungsmittel und andere Lebensmittel geworben wird (s. Interview S. 12). Die werbenden Aussagen bedürfen neuerdings einer Zulassung. Der englischsprachigen Liste im Internet1 können Sie entnehmen, für welchen Stoff welcher Claim beantragt wurde, und Sie sehen unter „Status“, ob die EFSA-Bewertung bereits abgeschlossen ist. Viele Bewertungen stehen noch aus („in progress“), andere wurden vom Antragsteller – angesichts drohender Ablehnung – zurückgezogen („withdrawn“). Bei den abgeschlossenen Bewertungen finden Sie unter „finished“ das Dokument, dem zu entnehmen ist, ob der Claim verboten oder erlaubt wurde. Auf der Grundlage von Studien wurden zum Beispiel Werbeversprechungen abgelehnt (Art. 13 der Verordnung), die Nahrungsergänzungsmittel mit so genannten Antioxidanzien oder Radikalfängern als Schutz vor Zellalterung, vor Krebs, Hautalterung oder Alterung insgesamt ausloben. Das geht jetzt nicht mehr.2

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– Gute Pillen – Schlechte Pillen 01/2011 / S.08