Jugendschutz!
Sonnenstudio = Selbstgefährdung
Eine 17-Jährige, ihre Eltern und ein Sonnenstudiobetreiber hatten eine Verfassungsbeschwerde eingereicht, weil Minderjährige seit 2009 hierzulande nicht mehr öffentliche Sonnenstudios besuchen dürfen. Der Grund, in diesem Zusammenhang die Handlungsfreiheit für Jugendliche einzuschränken: Zusätzliche UV-Strahlen in jungen Jahren erhöhen das Hautkrebsrisiko im Erwachsenenalter. Nun hat das Bundesverfassungsgericht hinter diese Entscheidung ein Ausrufungszeichen gesetzt und bestätigt, dass das Sonnenstudio-Verbot verfassungsgemäß ist. Demnach dürfen sich Erwachsene im Freizeitbereich zwar gesundheitlichen Risiken aussetzen, aber im Sinne des Jugendschutzes sei es ein legitimer Zweck, Minderjährige „vor Selbstgefährdung und Selbstschädigung“ zu schützen. (Az. 1 BvR 2007/10)
Stand: 1. April 2012 – Gute Pillen – Schlechte Pillen 02/2012 / S.08