Iberogast®
Schöllkraut und Leberschäden
Die Schweizer Arzneimittelbehörde Swissmedic, zu vergleichen mit dem deutschen BfArM, hat jetzt umgesetzt, was kritische Stimmen seit Jahren fordern:5 Die Patienten- und Fachinformationen enthalten neuerdings den Warnhinweis, dass die Kräutermischung Iberogast® die Leber schädigen kann.
Das Schöllkraut-haltige Mittel, das unter anderem bei Magen- und Reizdarmbeschwerden eingenommen wird, muss daher noch sorgfältiger gegen mögliche Risiken abgewogen werden – auch wenn diese sehr selten sind. Die europäische Arzneimittelbehörde EMA hat übrigens Schöllkrautextrakten ein negatives Nutzen-Schaden-Verhältnis bescheinigt.6
Auch GPSP ist von dem Magen-Darm-Mittel, das im Internet und in Apotheken bei Völlegefühl und Blähungen empfohlen wird, nicht überzeugt (GPSP 4/2012, S. 16). Dass Iberogast® – bis zur Übernahme durch den Pharmakonzern Bayer ein Produkt der Firma Steigerwald – künftig einen Warnhinweis zu den Leberrisiken erhält, findet Bayer überflüssig und will die Entscheidung der Schweizer Behörde offensichtlich nicht hinnehmen. Der Konzern bleibt zudem bei der alten Rezeptur, obwohl er bereits die Zulassung für eine Variante ohne Schöllkraut hat.7 Das sieht nach einem Kräftemessen aus. Wie sonst ist zu erklären, dass sich bereits Steigerwald und nun auch Bayer seit Jahren der deutschen Aufsichtsbehörde BfArM widersetzt, einen Warnhinweis zur potenziellen Leberschädlichkeit in die Produktinformationen aufzunehmen, der bereits 2008 angeordnet wurde. Der Rechtsweg macht das möglich.
Auch wenn die Leberschädigung eine sehr seltene unerwünschte Wirkung ist, geht der Rechtsstreit zulasten von Patienten: Gerade Kräutermittel halten viele fälschlicherweise für harmlos. Swissmedic hat sich nun bei Iberogast® klar positioniert, weil eine unerwünschte, nicht vorhersehbare und möglicherweise lebensbedrohliche Wirkung in der Produktinformation und in Gebrauchshinweisen nicht unter den Tisch fallen darf.
Stand: 8. März 2018 – Gute Pillen – Schlechte Pillen 02/2018 / S.15