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Gezielt nutzen: Hanf als Arzneimittel

Seit Jahren bemühen sich Patientenvertreter und einige Fachorganisationen darum, das Wirkstoffe der Hanfpflanze Cannabis (Haschisch) als Medikament verordnet werden dürfen. Das ist zum Beispiel in Großbritannien und – bereits seit 20 Jahren – in den USA möglich.

Der Grund: Bei vielen Patienten mit schweren chronischen Erkrankungen lindern diese Wirkstoffe Schmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Appetitmangel und etwa bei Multipler Sklerose die Verspannung der Muskulatur (Spastik). Mittlerweile fordern 15 Organisationen, darunter die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft,1 dass der Cannabiswirkstoff THC leichter verordnet werden kann und von den Kassen ohne viel Umstand bezahlt wird.

Bisher ist die Ausstellung eines Rezepts in Deutschland aufwändig und abschreckend, denn sie unterliegt der Verschreibungsverordnung für Betäubungsmittel. Und das Medikament ist teuer. Das synthetische THC-Produkt Nabilon muss z.B. eigens aus Großbritannien bestellt werden. Aber nur sehr wenige Kranke erhalten eines dieser Präparate, auch weil Cannabis als Droge gilt, die abhängig machen kann. Ärzteorganisationen legen Wert darauf, dass nur solche Cannabis-Medikamente zulässig sein sollen, deren THC-Gehalt standardisiert ist, die also immer gleiche Wirkstoffmengen enthalten.

Notwendig sei eine Zulassung der Präparate nach dem Arzneimittelgesetz. Dass die Krankenkassen solche Mittel regelmäßig zahlen, setzt allerdings qualitativ gute Studien zur Wirksamkeit von THC bei Schmerzen voraus und die fehlen offensichtlich derzeit noch.

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– Gute Pillen – Schlechte Pillen 06/2008 / S.09