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©Studio-54/fotolia

Vorsicht bei IGeLn

Wenn beim Arzt aus eigener Tasche bezahlt werden muss

Immer häufiger bieten Ärzte sogenannte „Individuelle Gesundheits-Leistungen“ – kurz IGeL – an. Diese Untersuchungen oder Behandlungen erstatten die gesetzlichen Krankenkassen nicht. Der medizinische Nutzen solcher Angebote ist oft fragwürdig.

Die kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) sagt, dass IgeL-Leistungen „mindestens ärztlich vertretbar“ sein müssen. Die Formulierung macht bereits deutlich, dass viele IGeL-Leistungen nicht unbedingt notwendig sind. Manche sind schlicht unsinnig, bei einem Teil ist nicht klar, ob sie wirklich helfen. Auch der Hinweis der KBV, dass Patienten bestimmte Behandlungen wünschen, sagt nichts über deren objektiven Nutzen aus. Subjektiv kann die Leistung für die Betroffenen aber so wichtig sein, dass sie bereit sind, dafür Geld auszugeben.

Das immer breitere Angebot an IGeL-Leistungen birgt jedoch die Gefahr, dass Maßnahmen teuer bezahlt werden müssen, die keinen Gewinn an Gesundheit bedeuten. Viele Menschen wollen nichts versäumen, wenn es um ihre Gesundheit geht. Das macht es Ärzten leicht, Patienten nicht unbedingt notwendige Untersuchungen oder Behandlungen anzutragen.

Der Katalog der IGeL-Leistungen reicht von Bescheinigungen über Vorsorgeuntersuchungen, Reiseimpfungen, spezielle Blutuntersuchungen (z.B. ein HIV-Test oder die Bestimmung der Blutgruppe), Magnetfeld- und Ozontherapie bis hin zu Schönheitsoperationen und Entfernung von Tätowierungen (siehe GPSP Nr. 3-2006 Seite 10). Eine systematische Qualitätssicherung dieser Angebote gibt es nicht.1 Dies wäre aber dringend geboten, da der Nutzen eines Teils des Angebotes wissenschaftlich umstritten oder nicht belegt ist.

Um sich Klarheit über Sinn und Unsinn dieser Selbstzahlerleistungen zu verschaffen, sollten Sie Ihrem Arzt kritisch einige Fragen stellen (siehe Kasten „Fragen Sie nach!“). Erst dann sollten Sie die vorgeschriebene Einverständniserklärung zur Durchführung der Leistung unterschreiben – vorausgesetzt Sie sind überzeugt und auch über die Kosten und die möglichen medizinischen Alternativen zu den Privatleistungen informiert.

IGeL zwischen Arzt und Patient

Wer zum Arzt geht, möchte die beste Behandlung geboten bekommen. Damit kann man in der Regel auch rechnen. Die Krankenkassen finanzieren fast alle notwendigen und wirtschaftlichen Maßnahmen.2 Allerdings müssen die Kassen (angesichts der begrenzten finanziellen Mittel) im Interesse aller Versicherten auch darauf achten, dass die Mittel sinnvoll und sparsam verwendet werden. Nicht jeder Wunsch kann daher auf Kassenkosten erfüllt werden.

Für Ärzte sind die IGeL-Leistungen eine zusätzliche lukrative Einnahmequelle. Je mehr sie davon anbieten, desto größer ist jedoch die Gefahr, dass die zunehmende Kommerzialisierung der ärztlichen Tätigkeit, das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient untergräbt. Denn IGeL müssen aus eigener Tasche bezahlt werden. Im Übrigen besteht die Gefahr, dass Patienten sich zu IGeL-Leistungen genötigt fühlen, aus Furcht sonst als Patient zweiter Klasse behandelt zu werden.

Sinnvolle individuelle Gesundheitsleistungen

Folgende Bescheinigungen sind im Einzelfall notwendig, können jedoch nicht zu Lasten der Krankenkassen ausgestellt werden und müssen daher von den Versicherten selbst bezahlt werden: Bescheinigungen für Führerscheinstellen, Sportvereine, Schulen und Versicherungen, z.B. die Reiserücktrittsversicherung oder die Lebensversicherung.

Auch medizinische Untersuchungen oder Vorsorgemaßnahmen, die den Sport- und Freizeitbereich betreffen, können sinnvoll sein, müssen aber vom Versicherten selbst getragen werden: Reisemedizinische Beratung und Impfungen für Auslandsreisen, sportmedizinische Beratungen und Vorsorgeuntersuchungen, wie die Tauchtauglichkeitsprüfung.

HIV-Tests können zur Sicherheit beitragen, falls man gegen alle Empfehlungen ungeschützten Geschlechtsverkehr außerhalb einer festen Beziehung hatte. Ist man beschwerdefrei, zeigt also keine Symptome einer HIV-Infek­tion, so muss man die Kosten der Blutabnahme und Blutuntersuchung  selber tragen. Außerdem ist eine Beratung durch die Ärztin oder den Arzt notwendig, um das Testergebnis richtig zu interpretieren. (Tipp: Ein HIV-Test beim Gesundheitsamt ist in der Regel kostenlos und anonym möglich.)

Wenig sinnvolle Leistungen

Die verbreitete Blutgruppenbestimmung ist aus medizinischer Sicht sinnlos. Selbst im dringenden Notfall darf kein Arzt eine Blutkonserve ohne Überprüfung der Blutgruppe nur aufgrund eines Ausweises geben, den ein Patient mit sich führt.
Auch die Knochendichtemessung zur Früherkennung von Osteoporose wird nicht von den Kassen bezahlt, da ihr Aussagewert umstritten ist und sich daraus weder eine sinnvolle Prophylaxe noch eine Therapie ableiten lässt.

Leistungen ohne medizinische Notwendigkeit

Das vom Gynäkologen angefertigte Video vom ungeborenen Baby lässt sich schön vorzeigen, bringt aber weder für das Kind noch für die Mutter einen medizinischen Nutzen und ist privat zu zahlen. Anti-Aging-Therapien und kosmetische Schönheitsoperationen sind Folge des Jugend- und Schönheitswahns und aus eigener Tasche zu begleichen, ebenso die möglichen Komplikationen, die aus einer misslungenen Schönheits-OP entstehen. Anders ist das bei entstellenden Unfallverletzungen oder Krebserkrankungen. Die plastisch-chi­rurgische Versorgung dieser „Wunden“ trägt die Krankenversicherung.

Bei der Ozontherapie, der Sauerstofftherapie nach Ardenne, der Magnetfeldtherapie und anderen Außenseitermethoden fehlt der wissenschaftliche Nachweis, dass das Verfahren von Vorteil ist (auch wenn der eine oder andere Arzt oder Patient darauf schwört). Solche Behandlungen sind vom Einzelnen zu tragen und nicht von der Allgemeinheit der gesetzlich Krankenversicherten.
Leider kommt es vor, dass bei Erkrankungen mit einer guten Selbstheilungstendenz, wie z.B. akuten Rückenschmerzen, gelegentlich den Kranken eine Vielzahl von teuren IGeL-Leistungen angeboten wird. Kommt es dann zu einer Besserung, scheinen die Anwendungen gewirkt zu haben. Dabei wird leicht außer Acht gelassen, dass durch Abwarten, mit geeignetem Bewegungstraining oder ähnlichen Maßnahmen das gleiche Ergebnis hätte erreicht werden können – für einen Bruchteil des Geldes.

Es gibt durchaus einige sinnvolle IGeL-Leistungen, etwa Impfungen für Auslandsaufenthalte oder HIV-Tests. Es werden aber oft Verfahren angeboten, deren Nutzen mehr als zweifelhaft ist oder die ohne konkreten Krankheitsverdacht überflüssig sind und nur unnötige Ängste schüren. Führen Sie mit Ihrem Arzt ein offenes Gespräch (Anregungen für Fragen siehe Kasten „Fragen Sie nach!“) Das wird zur Klärung beitragen, ob die Ihnen angebotene Leistung, für die Sie selber zahlen sollen, in Ihrem Fall sinnvoll, zweifelhaft oder schlicht überflüssig ist.

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– Gute Pillen – Schlechte Pillen 04/2006 / S.10