GPSP-Bericht zu Gerinnungshemmern angegriffen
Boheringer sieht schwarz
In der letzten Ausgabe hatte GPSP (3/2014, S. 6) über die Risiken neuer Gerinnungshemmer berichtet. Dabei ging es vor allem um den Wirkstoff Dabigatran von Boehringer Ingelheim. Ein leitender Mitarbeiter der Firma ist mit der Nennung seines Namens in unserem Artikel nicht einverstanden. Er sieht darin eine Verletzung seines Persönlichkeitsrechts und verlangte die Schwärzung von Namen und eine Unterlassungserklärung von GPSP.
Wir hatten in GPSP eine E-Mail reproduziert, die zeigt, dass der Boehringer-Mitarbeiter die Veröffentlichung einer für die Firma unvorteilhaften Studie zu Dabigatran zu verhindern suchte. Zitate aus dieser und anderen firmeninternen E-Mails zeigen, dass mehrere Mitarbeiter mit den Ergebnissen einer von der Firma selbst durchgeführten Studie nicht glücklich waren. Sie versuchten, auf den Studienautor Druck auszuüben, damit er seine Schlussfolgerungen ändert.
Mit ihrem Ansinnen waren die Boehringer-Mitarbeiter teilweise erfolgreich. Als die Studie schließlich veröffentlicht wurde, fehlte der Hinweis, dass eine Messung der Konzentration von Dabigatran im Blut das Medikament sicherer machen würde.
Auszüge aus der firmeninternen Kommunikation, die wir in GPSP wiedergegeben haben, stammen aus E-Mails, die von einem Gericht in den USA öffentlich gemacht und von zahlreichen Medien zitiert wurden. Bei dem US-Gerichtsverfahren ging es um möglicherweise durch Dabigatran verursachte Schäden und Todesfälle.
Eine Rechtsanwaltskanzlei forderte GPSP im Auftrag des Boehringer-Mitarbeiters auf, die Nennung seines Namens und seiner internen Kommunikationspartner zu unterlassen. Es bestünde „auch unter Berücksichtigung des Inhalts des Artikels ‚Sicherheit aufs Spiel gesetzt?‘ keinerlei Informationsinteresse.“
Das sieht GPSP anders. Der Mitarbeiter ist nicht irgendwer in der Firma, sondern war in leitender Position an der Entwicklung des Medikaments beteiligt. Das berichtete eine deutsche Tageszeitung anlässlich der Markteinführung von Dabigatran im Jahr 2011.
Damals hatte der Mitarbeiter keine Probleme, mit vollem Namen genannt zu werden. Der Artikel hatte allerdings auch einen sehr positiven Tenor. Dass der Beitrag zu Dabigatran im letzten GPSP-Heft weniger gefällt, ist nicht verwunderlich – aber schließlich geht es hier um die Sicherheit von Patienten.
Die Presse im In- und Ausland berichtete über das Verfahren ausführlich und nannte den Mitarbeiter mit seiner Funktion und zum Teil mit vollem Namen. Wir fragten bei einigen bekannten Zeitschriften nach. Gegen keine ging Boehringer Ingelheim oder der Mitarbeiter selbst rechtlich vor – aber gegen GPSP.
Wir sind gleichwohl der Ansicht, dass es sich nicht lohntm über diese eher nebensächliche Frage zu streiten, und haben daher die Namen des Mitarbeiters und der Adressaten der abgedruckten E-Mail in der Internet-Fassung des Artikels und in allen noch nicht ausgelieferten Heften geschwärzt.
Unsere Ansicht, dass Dabigatran mit begleitenden Messungen der Blutkonzentration sicherer sein könnte, war übrigens nicht Gegenstand der rechtlichen Auseinandersetzung. Diesen Standpunkt halten wir ausdrücklich aufrecht.
Stand: 1. August 2014 – Gute Pillen – Schlechte Pillen 04/2014 / S.22