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Verbraucherschutz (Seite 27)

Um Beratungsangebote, Schutz vor Täuschung, um IGeL und Homöopathie geht es hier.

Gerstengraspulver

Gerstengras gehört laut Werbung „dank der großen Fülle an Vital- und Nährstoffen zu den wertvollsten Nahrungsergänzungsmitteln“, man könne „Gerstengras schon fast als eine der Heilpflanzen betiteln“. Das klingt zu schön, um wahr zu sein. Wer die zahlreichen „Erfolgsmeldungen“ zur gesundheitlichen Wirkung von Gerstengraspulver liest, kann eigentlich nur skeptisch sein.

– GPSP 03/2014 / S.08

Beratung und Therapie im Internet

In den Niederlanden oder in Großbritannien werden sie bereits von den Krankenkassen bezahlt: Online-Therapien und Therapien per Telefon bei psychischen Erkrankungen wie Depression und Essstörungen. In Deutschland ist jede Form von Ferntherapie standesrechtlich verboten, Beratung aber nicht. Auch hierzulande gibt es Online-Angebote, die sich an Menschen mit psychischen Problemen richten.

– GPSP 05/2013 / S.04