Medikamente nach dem Krankenhaus
Was beim Entlassrezept zu beachten ist
Was ist rosa und hat es eilig? Kein Scherz: Bei Entlassrezepten aus dem Krankenhaus sollten Sie sich sputen, denn sie sind nur begrenzte Zeit in der Apotheke einlösbar: Was Sie dazu wissen müssen.
Freitag, 12 Uhr: endlich raus aus der Klinik! Jetzt brauche ich neue Medikamente. Und erst einmal ein Rezept. Die Hausarztpraxis ist aber schon geschlossen. Und die Apotheke kann mir die Arzneimittel nicht einfach so geben. Was jetzt?
Mit solchen Problemen sahen sich noch bis vor wenigen Jahren Patient:innen manchmal konfrontiert, die nach einer Krankenhausbehandlung zum Wochenende entlassen wurden. Seit vier Jahren haben sie eine Sorge weniger: Mit dem sogenannten Entlassrezept aus dem Krankenhaus können sie die Zeit überbrücken, bis sie Hausarzt oder Hausärztin wieder erreichen. Aber auch eine Sorge mehr: Denn damit es keine Probleme gibt, sind einige Details zu beachten.
Zwischen Klinik und Praxis
Solche Vorschriften sind nötig, weil die Abrechnung mit den Krankenkassen im ambulanten Bereich, sprich für Arztpraxen, anders funktioniert als im stationären Sektor, also für die Krankenhäuser oder Reha-Einrichtungen. Das Entlassrezept überbrückt die Hürde zwischen diesen Sektoren. Die meisten Details betreffen diejenigen, die die Rezepte ausstellen oder bei den Krankenkassen einreichen, einige Punkte aber auch Patient:innen beim Einlösen des Rezepts in der Apotheke.
Auf den ersten Blick unterscheidet sich das Entlassrezept nicht vom „normalen“ Rezept: ein rosa Zettel. Allerdings gibt es einen wichtigen Unterschied: Quer über das Namensfeld ist das Wort „Entlassmanagement“ gedruckt. Und das muss lesbar sein, selbst wenn das Krankenhaus Patientenetiketten verwendet. Obwohl sich darum eigentlich nicht Patient:innen kümmern müssten, erspart Ihnen ein aufmerksamer Blick vor dem Verlassen des Krankenhauses eventuell einen weiteren Gang.
Zügig einlösen
Weil das Rezept den Bedarf an Medikamenten unmittelbar nach dem Klinikaufenthalt decken soll, ist es nur kurz gültig: nämlich genau drei Werktage. Wer also am Freitag aus dem Krankenhaus kommt, kann es nur bis einschließlich Montag in der Apotheke einlösen. Wenn Hilfsmittel wie etwa Blutteststreifen oder Heilmittel wie Krankengymnastik verordnet werden, gilt in der Regel eine 7-Tage-Frist.
Auch der Umfang ist begrenzt: bei Arzneimitteln in der Regel die kleinste Packungsgröße, bei allen anderen Verordnungen der Bedarf für die nächsten sieben Tage.
In der Corona-Zeit sind die Fristen teils länger und der Umfang der Verordnung kann in manchen Fällen größer sein. Weil sich diese Regeln schnell ändern, lohnt es, sich nach den aktuell geltenden Bedingungen zu erkundigen.
Was gleich ist
Das Entlassrezept ist übrigens kein Wunschkonzert, sondern es gelten die gleichen Regeln wie für die Verordnungen im ambulanten Bereich. Das heißt auch: Es darf nur verordnet werden, was die gesetzlichen Krankenkassen auch sonst bezahlen. Und es werden die üblichen Zuzahlungen fällig.
Ohne Rezept
In manchen Fällen gibt es übrigens vom Krankenhaus kein Rezept, sondern gleich Arzneimittel auf die Hand: Das ist aber nur dann erlaubt, wenn nach der Entlassung gleich ein Wochenende oder ein Feiertag folgt. Die Krankenkassen sehen das dann besonders gerne, wenn die Medikamente nur noch für eine ganz kurze Zeit gebraucht werden, etwa eine Anti-Thrombose-Spritze für einen Tag oder ein Antibiotikum für zwei Tage. Denn dann wäre eine komplett neue Packung, selbst wenn es nur die kleinste wäre, in der Regel überdimensioniert und damit viel teurer.
Stand: 3. Februar 2022 – Gute Pillen – Schlechte Pillen 01/2022 / S.16