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Lobbyismus statt Verbraucherschutz

Rezeptpflicht für Paracetamol?

Paracetamol ist eines der wichtigsten rezeptfreien Schmerzmittel in Deutschland. Es ist seit mehr als 50 Jahren im Handel, bewährt und besonders für Kinder geeignet. Für sie gibt es zahlreiche spezielle Präparate (Säfte, Zäpfchen u.a.) in altersgemäßen Dosierungen. Einen Pferdefuß hat Paracetamol jedoch: Die in den Beipackzetteln genannten Dosierungen dürfen keinesfalls überschritten werden. Denn bei zu hoher Dosis besteht die Gefahr einer lebensbedrohlichen Schädigung der Leber.

Jetzt sollen Packungen, die mehr als 10 g Paracetamol enthalten (also beispielsweise mehr als 20 Tabletten zu 500 mg) verschreibungspflichtig werden. Das betrifft auch die bislang am häufigsten gekaufte Packung mit 30 Tabletten Paracetamol-Ratiopharm®. Im Prinzip ist die Maßnahme zu begrüßen, obwohl man in Deutschland gar nicht genau weiß, wie viele Menschen tatsächlich durch zu hohe Dosierungen von Paracetamol eine Leberschädigung erleiden (GPSP 1/2008: Seite 3-5), eine Lebertransplantation benötigen oder sogar als Folge der Vergiftung sterben. Aus Giftnotrufzentralen ist allerdings zu erfahren, dass Anfragen zu Vergiftungen mit Paracetamol besonders häufig sind.

Mehr Details sind aus Großbritannien bekannt: Dort war Paracetamol noch 1997 die häufigste Ursache für akutes Leberversagen. Zudem war es das rezeptfreie Arzneimittel, das am häufigsten an tödlichen und nicht tödlichen Arzneimittelvergiftungen beteiligt war.1 In Großbritannien wurden daher die ohne Rezept erhältlichen Packungsgrößen begrenzt und die Zahl der Vergiftungen nahm ab. Die Grenzen sind dort mit 8 g (im Supermarkt) bzw. 16 g (in Apotheken) allerdings anders gesteckt als in Deutschland vorgesehen.2 Auch andere Länder haben die Höchstmenge begrenzt: In Italien sind Packungen mit maximal 5 g, in Finnland mit 6 g und in Frankreich mit 8 g rezeptfrei.1

Größere Paracetamol-Packungen sollten in Deutschland eigentlich bereits im Juli 2008 verschreibungspflichtig werden. Jetzt wurde die Maßnahme kurzfristig auf April 2009 verschoben. Damit wird wieder einmal der vorbeugende Verbraucherschutz den Absatzinteressen von Firmen untergeordnet. Der spätere Termin soll nämlich „die wirtschaftlichen Belastungen der Hersteller … minimieren“.3

Unangebracht erscheint uns die aktuelle Werbekampagne der Kölner Agentur Pronomen für das älteste Paracetamol-Präparat ben-u-ron®. Dort will man den angenommenen „Vertrauensbonus … nachhaltig“ ausbauen, und zwar mit dem Slogan „Vertrauen in die sanfte Kraft“4. Der Slogan verharmlost die Risiken von Schmerzmitteln und dokumentiert allenfalls, dass Werbung mit Information wirklich nichts gemein hat.

Bereits eine versehentlich oder absichtlich eingenommene Dosis von 10 g Paracetamol kann die Leber schwer schädigen, wenn das Organ vorgeschädigt ist. Uns erscheint es deshalb sinnvoller, die Grenze niedriger zu ziehen als bei 10 g. Rezeptpflicht signalisiert in jedem Fall, dass Schmerzmittel generell nicht harmlos sind. Ohne ärztliche Überwachung dürfen Sie keinesfalls regelmäßig eingenommen werden. Dies gilt eben auch für alle rezeptfreien Schmerzlinderer. Es ist inakzeptabel, dass eine anstehende Verbraucherschutzmaßnahme aus rein wirtschaftlichen Interessen verzögert wird.

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– Gute Pillen – Schlechte Pillen 03/2008 / S.08