Restaxil
Ich möchte nach einem in letzter Zeit sehr häufig beworbenen natürlichen Arzneimittel gegen Nervenschmerzen fragen. Da insbesondere immer wiederkehrende Rückenschmerzen durch dieses Mittel gemildert werden sollen, bin ich bei der Werbung für RESTAXIL etwas skeptisch, ob es nicht auch eher zu den „Kassenfüllern“ der Produzenten in Düsseldorf als zur Schmerzlinderung der betroffenen Patienten führt. Können Sie dieses Thema in einem der nächsten Hefte mal beleuchten? I. S.
GPSP: Laut Webseite www.restaxil.de werden zwei Produkte angeboten: Restaxil® Tropfen sowie Restaxil® Komplex 26. Restaxil® Tropfen sind ein homöopathisches Medikament. Die Zulassung als Medikament ist in diesem Fall kein Beleg für Wirksamkeit, denn dafür sind bei homöopathischen Mitteln keine Zulassungsstudien erforderlich.1 Homöopathie ist auch keine wissenschaftlich basierte Therapie. Die Wirksamkeit homöopathischer Medikamente geht nicht über einen Placeboeffekt hinaus.
Restaxil® Komplex 26 ist ein Nahrungsergänzungsmittel. Dessen Inhaltsstoffe stecken auch in normalen Lebensmitteln.
Wir finden keine wissenschaftlichen Studien für Produkte mit dem Markennamen Restaxil®. Ein Blick auf das Unternehmen hinter Restaxil® schürt Zweifel am Nutzen der Produkte. Laut Impressum wird die Restaxil GmbH von Clemens Fischer, Michael Rudolf und Natalie Weigand geleitet. Clemens Fischer ist der umstrittene Gründer von PharmaSGP, das ebenfalls von diesen drei Geschäftsführern geleitet wird. PharmaSPG kauft vor allem die Rechte an homöopathischen Produkten auf, die bereits am Markt sind und sorgt mit aggressivem Marketing für gute Umsätze. Die Werbung für Fischer-Produkte – etwa das Potenzmittel Neradin®, das Gelenkmittel Rubax®, Taumea® bei Schwindel oder Neodolor® gegen Schmerzen – fällt in vielen Zeitschriften durch mehrseitige Anzeigen auf. Wegen überzogener Werbebehauptungen erhält das Unternehmen häufig Abmahnungen und Klagen.2 GPSP hat bereits über Rubax® berichtet (GPSP 3/2016, S. 12), auch darüber, wie juristisch versucht wird, kritische Stimmen ruhig zu stellen (GPSP 6/2017, S. 7).
Stand: 2. Juli 2018 – Gute Pillen – Schlechte Pillen 04/2018 / S.24