Spermazellen: Patent widerrufen
Die britische Firma Ovosort besaß ein Patent (EP 1 263 521), das es ermöglichte, Spermazellen nach Geschlecht zu sortieren: in solche, die männliche Nachkommen erzeugen, und solche, die weibliche Nachkommen hervorbringen. Dieses Patent wurde jetzt vom Europäischen Patentamt widerrufen.6 Damit konnte sich die Organisation Testbiotech e.V. durchsetzen, die gegen das Schutzrecht der Firma Einspruch eingelegt hatte. Ein Argument von Testbiotech bezieht sich auf die Regel 29(1) des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ). Von einer Patentierung ausgeschlossen ist demnach „Der menschliche Körper in den einzelnen Phasen seiner Entstehung und Entwicklung …“. Der Widerruf ist erfreulich. Aber da das Patentamt an jeder Patenterteilung verdient, muss mit weiteren Genehmigungen von Patenten gerechnet werden, die Menschen als Ware ausbeuten. Das gilt zum Beispiel für eine kommerzielle Verwendung menschlicher Eizellen. Auch gegen dieses Patent hat Testbiotech Einspruch eingelegt. Die Verhandlung steht noch aus.
Stand: 1. August 2014 – Gute Pillen – Schlechte Pillen 04/2014 / S.15