Zum Inhalt springen
© ananaline/iStock

Europa: Werbung für rezeptpflichtige Arzneimittel?

Ob Pharmafirmen über Nutzen und Risiken von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln selbst informieren – man sollte besser sagen für diese werben – dürfen, ist seit Jahren strittig (GPSP 4/2008 S. 13). Ein ursprünglicher Gesetzesvorschlag, den noch der industriefreundliche EU-Kommissar Günter Verheugen eingebracht hatte, musste überarbeitet werden, weil ein Nutzen für Patienten
und Patientinnen nicht erkennbar war und die behördliche Kontrolle der Firmen-„Informationen“ enorme Kosten verursacht hätte. Ende 2010 wurde nun ein deutlich verbesserter Kompromiss vom Europäischen Parlament angenommen.1 Zustimmen muss diesem jetzt noch die EU-Kommission und die Konferenz der Gesundheitsminister der EU. An deren Veto war der erste Vorschlag gescheitert.
Der neue Vorschlag ist nun strenger:

  1. Pharmahersteller dürfen „Informationen“ zu rezeptpflichtigen Arzneien nicht über Radio, Fernsehen oder Gesundheitszeitschriften verbreiten.
  2. Sämtliche Firmen-„Informationen“ im Internet sollen vorab von nationalen Behörden kontrolliert werden.
  3. Aus der „Information“ muss klar hervorgehen, wer sie zur Verfügung stellt.

Kritisch anzumerken ist, dass es den Firmen erlaubt sein wird, auf ihren Webseiten in der Rubrik FAQ die „häufig gestellten Fragen“ inklusive deren Beantwortung ins Netz zu stellen. Es liegt nahe, dass die Pharmafirmen darin gezielt auf „Vorteile“ ihrer Medikamente hinweisen.

PDF-Download

– Gute Pillen – Schlechte Pillen 01/2011 / S.08