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© Kwangmoozaa/iStock

Bayer: Zweierlei Maß bei Entschädigung

Vor 20 Jahren kam das Verhütungsmittel Essure auf den Markt. Die Spiralen, die in die Eileiter eingeführt wurden, sollten als Ersatz einer chirurgischen Sterilisation dienen und angeblich risikoärmer sein. Doch die Erwartungen erfüllten sich nicht, viele Frauen klagten über Schmerzen oder starke Blutungen, teilweise brachen die Spiralen und mussten operativ entfernt werden. 2018 stellte Bayer den Vertrieb von Essure in Europa1 und ein Jahr später auch in den USA ein. Zu diesem Zeitpunkt waren in den USA schon Zehntausende Klagen von geschädigten Frauen gegen den Hersteller anhängig. Im August 2020 zahlte Bayer den Betroffenen in den USA 1,35 Milliarden Euro – ohne aber seine Schuld anzuerkennen.2

Ganz anders in Brasilien, wo ebenfalls etliche Frauen nach dem Einsetzen von Essure erhebliche Beschwerden hatten. Hier lehnt Bayer Entschädigungen ab, wie die Tagesschau auf Nachfrage erfuhr. Die Firma begründet ihr unterschiedliches Verhalten damit, dass „die Einigung in den USA eine kommerzielle Entscheidung widerspiegelt, die zum großen Teil von den einzigartigen Aspekten des US-amerikanischen Rechtssystem abhängt, einschließlich der hohen Kosten von US-Rechtsstreitigkeiten.“3 Man kann das auch so lesen: Wo es eine patientinnenfreundliche Gesetzgebung gibt, wird bei Schäden gezahlt, wo nicht, zeigt man den Betroffenen die kalte Schulter. 300 brasilianische Frauen wollen jetzt den Konzern in Deutschland verklagen.3

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– Gute Pillen – Schlechte Pillen 06/2021 / S.03