Unzulässige Werbung für Schüßler-Salze
Schüßler-Salze werden stark beworben und häufig gekauft. Dabei ist das Konzept dieser homöopathischen Produkte medizinisch unhaltbar, manche Werbeversprechungen sind geradezu grotesk und ein Nutzen nicht durch geeignete Studien nachgewiesen (GPSP 5/2008, S. 11). Als „sanfte Begleiter in der Schwangerschaft“ bewarb die Firma Pflüger Schüßler-Salze in der Deutschen Hebammenzeitschrift. Diese Werbung hat jetzt das Oberlandesgericht Hamm als irreführend untersagt. Die Begründung deckt sich weitgehend mit unseren Bewertungen: Die Werbung beinhalte ein falsches Wirkungsversprechen im Sinne des Heilmittelwerbegesetzes. Die Wirkung der beworbenen Mittel sei nicht wissenschaftlich gesichert und die Werbung könne den Eindruck erwecken, dass die genannten Mittel dauerhaft positiven Einfluss speziell für die Schwangeren entfalten könnten. Das Gericht urteilt: „Es bestehe die Gefahr, dass Hebammen den Schwangeren im Vertrauen auf die Werbeangabe zur Einnahme des beworbenen homöopathischen Arzneimittels rieten. Das halte die Schwangere möglicherweise von der Befragung ihres Arztes oder von der Einnahme angeblich mehr belastender, aber besser helfender Präparate ab.“2
Stand: 1. April 2013 – Gute Pillen – Schlechte Pillen 02/2013 / S.17