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© Martin Wahlborg/ iStockphoto.com

Iberogast®: Staats­anwalt ermittelt

Wiederholt hat GPSP vor dem Schöllkrauthaltigen Mittel Iberogast® gewarnt:1 Bei der Anwendung des Magen-Darm-Mittels haben Patientinnen und Patienten teils schwere Leberschädigungen erlitten. Die zuständige Behörde BfArM hatte deshalb schon 2008 eine Warnung angeordnet. Doch der Hersteller Bay­er hatte mit juristischen Klagen den Hinweis im Beipackzettel zehn Jahre verzögert.2 Seit Juli 2019 ermittelt nun die Staatsanwaltschaft Köln gegen unbekannt wegen eines Todesfalles in Verbindung mit Iberogast®. Bei der 56-jährigen Frau waren nach der Einnahme die Leberwerte besorgniserregend angestiegen, und sie hatte das Mittel daraufhin zunächst abgesetzt. Nachdem sie das rezeptfreie Medikament zwei Monate später erneut eingenommen hatte, versagte ihre Leber. Die notwendige Lebertransplantation überlebte sie nicht. Sie starb im Frühjahr 2018, aber den Warnhinweis auf Leberschäden nahm Bayer erst im September 2018 in den Beipackzettel auf.

Dabei ist der Nutzen des riskanten Mittels schlecht belegt. Bisherige Studien hatten bei Verdauungsbeschwerden beziehungsweise Reizdarmsyndrom bisher keinen überzeugenden Vorteil gegenüber einem Scheinmedikament zeigen können.3 Kürzlich hat Bayer Iberogast® erneut bei Reizdarmsyndrom getestet. Die 2018 abgeschlossene Studie wurde allerdings nicht in einer Fachzeitschrift veröffentlicht, sondern deren Ergebnisse lediglich im EU-Studienregister hinterlegt. Der wahrscheinliche Grund: Iberogast® wirkte in der neuen Studie nicht besser als ein Scheinmedikament (Placebo).

Das arznei-telegramm®, eine der Mutterzeitschriften von GPSP, fordert den Rückzug des Mittels und eine Gesetzesänderung: Hersteller sollten behördliche Warnungen nicht mit Gerichtsverfahren verzögern dürfen.4

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– Gute Pillen – Schlechte Pillen 06/2019 / S.07