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© ananaline/iStock

Vitamin B3: Versprechen abgemahnt

Ziemlich vollmundig hatte der Anbieter für ein Nahrungsergänzungsmittel mit Vitamin B3 (Niacin) in einem Online-Shop geworben: Das Produkt soll die Stimmung heben, frische Energie verleihen, Denk- und Merkvermögen steigern und das Hautbild verbessern. Die Verbraucherzentrale Hessen mahnte das allerdings ab, und der Anbieter musste die Behauptungen auf der Internetseite löschen.1

Für Nahrungsergänzungsmittel ist die Rechtslage klar geregelt, auch wenn es immer wieder Verstöße gibt: Anbieter dürfen nur mit genehmigten gesundheitsbezogenen Aussagen (Health Claims) werben. Die sind Anbietern aber offensichtlich nicht sexy genug. So ist für Vitamin B3 beispielsweise die Aussage erlaubt „Niacin trägt zu einem normalen Energiestoffwechsel, zur normalen psychischen Funktion und zur Erhaltung normaler Haut bei.“

 

Durchblick im Dickicht

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– Gute Pillen – Schlechte Pillen 04/2022 / S.15