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© ananaline/iStock

Salzgrotten: Nutzen nicht belegt

Verbraucherzentrale mahnt „Babybeach“ wegen unzulässiger Gesundheitswerbung ab

Der Anbieter nennt sein Geschäftsmodell „Babybeach“: Auf Indoor-Spielplätzen in künstlichen Salzgrotten wird salzhaltige Luft vernebelt. Beworben wird das Angebot bei Familien damit, dass es die Beschwerden bei Bronchitis, Asthma, Husten, Schnupfen oder starker Verschleimung lindere und dass davon Kinder mit Erkältungen, Heuschnupfen oder anderen Allergien profitierten.

Die Verbraucherschützer des Projekts „Faktencheck Gesundheitswerbung“ stuften das jedoch als unzulässige Gesundheitswerbung ein, da die Studienlage zum Nutzen von Inhalationen in Salzgrotten äußerst dünn sei. Das Heilmittelwerbegesetz verbietet Werbung mit einer therapeutischen Wirksamkeit, die für ein Angebot nicht belegt ist. Auf die Abmahnung hin unterzeichnete der Betreiber eine Unterlassungserklärung.

Der aktuelle Fall ist nicht der erste mit irreführender Werbung für Salzgrotten. Bereits 2012 hatte ein Gericht in zweiter Instanz einem Anbieter untersagt, mit dem angeblichen gesundheitlichen Nutzen zu werben.1

Faktencheck Gesundheitswerbung

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– Gute Pillen – Schlechte Pillen 05/2023 / S.14