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© ananaline/iStock

Nahrungsergänzungsmittel: Vertragsstrafe für Liebscher und Bracht

Die Verbraucherzentrale ist erfolgreich gegen unseriöse Versprechen vorgegangen.1 Bereits im Frühjahr 2022 hatten die Verbraucherschützer die Firma Liebscher & Bracht abgemahnt, die vor allem auf YouTube mit Videos zu Sportübungen bei Schmerzen im Rücken und in den Gelenken bekannt geworden ist. Daneben vertreibt der Anbieter in einem Online-Shop auch Nahrungsergänzungsmittel, die sie als geeignet „für Menschen jeden Alters, in jeder Lebensphase und mit jedweden Lebensgewohnheiten“ angepriesen haben. Das stufte die Verbraucherzentrale als irreführende Werbung ein, da die zusätzliche Einnahme von Vitaminen bei bestimmten Personen schädliche Wirkungen hervorrufen und einige der Inhaltsstoffe allergische Reaktionen auslösen können. Auch Aussagen, wonach die Einnahme der Nahrungsergänzungsmittel „eine mögliche Ursache der Schmerzen von vorneherein verhindert“ sowie die Bezeichnung „Schmerzspezialist Nr. 1“ hielt die Verbraucherzentrale für unzulässig.

Der Anbieter unterzeichnete eine Unterlassungserklärung, verwendete einige Aussagen jedoch nahezu wortgleich weiter. Das Landgericht Frankfurt (Main) verhängte deshalb eine Vertragsstrafe.

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– Gute Pillen – Schlechte Pillen 04/2023 / S.14