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IGeL Leistungen

Darf’s ein bisschen mehr sein?

Einige Untersuchungen und Behandlungen werden von den Krankenkassen nicht erstattet. Das heißt, der Patient bezahlt die Rechnung selbst. Der Begriff IGeL – als Kürzel für Individuelle Gesundheits-Leistungen – verschleiert, worum es hierbei genau genommen geht: ärztliche Leistungen, die dem Einzelnen (insofern sind sie individuell) neben den Versicherungsbeiträgen zusätzlich Kosten verursachen.

GPSP:  Warum erstatten die Kassen manche ärztliche Leistungen nicht?

Judith Storf: Das hat verschiedene Gründe. Der Nutzen mancher medizinischen Angebote ist fraglich, beispielsweise eine Knochendichtemessung auf bloßen Verdacht. Andere verbessern den Gesundheitszustand nicht – etwa Schönheitskor­rekturen am Augenlid. Auch Tests, etwa auf Tauchtauglichkeit vor ­einem Malediventrip.

Aber es gibt doch Früherkennungsuntersuchungen,1 die ehemals von den Kassen erstattet wurden und jetzt nicht mehr. Sollte man die nicht lieber selbst bezahlen, wenn die Versicherung daran spart?

Jeder Patient, jede Patientin kann davon ausgehen, dass die Krankenkasse sinnvolle Untersuchungen erstattet, deren Nutzen wissenschaftlich erwiesen ist. Bei Männern ist ab 45 einmal pro Jahr die Früherkennung auf Prostatakrebs Kassenleistung. Der Grund für generelle Alterslimits sind Nutzen-Schaden-Abwägungen. Denn diagnostische Verfahren – wie die ab dem 50. Lebensjahr alle zwei Jahre empfohlene Mammographie – können Risiken bergen, etwa durch Strahlenbelastung. Problematischer sind aber die falsch positiven Befunde, die zu Unrecht eine Krankheit vermuten lassen. Sie lösen eigentlich überflüssige Nachfolgeuntersuchungen aus und sind psychisch sehr belastend. Übrigens, bei entsprechenden Symp­tomen werden alle anerkannten Früherkennungsleistungen unabhängig vom Alter der Patienten von den Kassen bezahlt.

Und wie ist das mit der Messung des Augeninnendrucks?

Ein gutes Beispiel. Früher wurde diese Leistung generell von den Kassen erstattet. Heute muss man sie selbst bezahlen, außer es besteht ein Vorverdacht – etwa eine familiäre Häufung oder bestimmte Vorerkrankungen. Da zahlt die Kasse.

Warum lassen denn so viele Menschen die Messung machen?

Arzt und Ärztin gelten als Experten. Wenn in der Arztpraxis eine zusätzliche Untersuchung oder eine bestimmte Therapie empfohlen wird, haben Patienten es schwer. Auf welcher Basis sollen sie die Empfehlung einschätzen? In der Regel vertraut man seinem Arzt und nimmt dessen Angebot an. Leider wird uns in der Patientenberatung zunehmend berichtet, dass dieses Vertrauen missbraucht wird. In manchen Praxen wird regelrecht Druck ausgeübt.

Verweigert der Arzt eine Weiterbehandlung, wenn man eine IGeL ablehnt?

Ein Patient mit Schmerzen wegen Arthrose im Knie, hat uns beispielsweise berichtet, dass er von seinem Orthopäden vor die Tür gesetzt wurde („Dann gehen Sie jetzt.“), als er fragte, ob es nicht statt der vorgeschlagenen, selbst zu zahlenden Spritzenkur,2 eine Behandlung gäbe, die seine Kasse erstattet.

Was kommt Ihnen noch zu Ohren?

Eine verbreitete Variante ist, dass man schon auf dem Behandlungsstuhl sitzt und so ganz nebenbei gefragt wird, ob dies oder jenes nicht noch eben mitgemacht werden solle. Etwa die erwähnte Augeninnendruckmessung mit dem Nachsatz, „damit Sie später nicht erblinden.“ Wir kennen Ärzte, die sich von Patienten schriftlich bestätigen ließen, dass diese die Untersuchung auf eigene Verantwortung ablehnen. Das ist eine besonders rabiate Form der Druckausübung, denn der Fachmann suggeriert, dass ich als Patient etwas für meine Gesundheit Wichtiges unterlasse.

Wie soll ich mich verhalten, wenn mir eine IGeL angeboten wird?

Ein Hauptproblem ist die Überrumpelung wie bei jener Frau, die schon auf dem gynäkologischen Untersuchungsstuhl saß und erst in dem Moment gefragt wurde, ob es okay sei, wenn die vaginale Ultraschalluntersuchung noch schnell mitgemacht werde, als der Ultraschallstab schon eingeführt war. Übrigens: In solchen Fällen muss diese Leistung nicht bezahlt werden! Gibt es Ärger, kann man eine Patientenberatungsstelle kontaktieren. Auch für IGeL-Angebote existieren Regeln, an die sich Ärzte halten müssen.3 Die wichtigsten haben wir als 5 goldene Regeln zusammengefasst (siehe Kasten rechts).4

Was wird am häufigsten miss­achtet?

Die AOK hat ermittelt, dass zwei von drei IGeL auf Anraten des Arztes zustande kommen, eigentlich soll der Patient den Wunsch äußern. Das könnte ich noch schärfer formulieren.

Was meinen Sie damit?

Praxisteams lassen sich heute in Sachen IGeL schulen, nach dem Motto: „Verkaufen wie die Profis – Verkaufsseminar für Selbstzahlerleistungen und individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL).“5 Dort wird die „zielgerichtete Gesprächsführung“ trainiert und im Rollenspiel geübt, die Ware IGeL zu verkaufen. Manche, vor allem ältere Patientinnen mit geringen Einkünften scheuen sich zum Arzt zu gehen, weil sie sich die angebotenen Leistungen nicht leisten können und es ihnen peinlich ist, wenn sie das am Praxisempfang zugeben müssen. In aller Öffentlichkeit.

Es kann aber ja sein, dass ich mich für eine IGeL entscheide, weil ich sie für wichtig halte. Die zusätzliche Früherkennungsuntersuchung, eine Sporttauglichkeitsuntersuchung oder eine Lidkorrektur.

Sicher. Das ist die persönliche Entscheidung jedes Einzelnen, wenn es dem eigenen Gefühl der Sicherheit und des Wohlbefindens dient, warum nicht. Aber auf Kosten der Versicherungsgemeinschaft sollten nur sinnvolle medizinische Maßnahmen gehen. Es gibt jedoch Situationen, wo die Kasse solche Leistungen aus guten Gründen erstattet. Zum Beispiel die Lidkorrektur, wenn das hängende Lid das Sehfeld einschränkt, oder eine Brustverkleinerung, wenn etwa die Belastung des Rückens zu hoch ist.

Wie erfahre ich, ob meine Kasse eine Zusatzleistung vielleicht doch übernimmt?

Hoffentlich bei Ihrem Arzt. Sonst bei Ihrer Krankenkasse oder bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) unter der kostenlosen Telefon-Hotline 0800 - 0 11 77 22.* Bedenken Sie, es gibt Ärzte, die eine IGeL abrechnen, obwohl die Kasse die Kosten erstatten würde. Verzichten Sie vor allem nie auf eine Rechnung, denn nur so können Sie die Summe überprüfen lassen oder eventuell steuerlich absetzen. Außerdem sollte jeder wissen, dass die Praxisgebühr von 10 Euro entfällt, wenn man ausschließlich IGeLeistungen in Anspruch nimmt.

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– Gute Pillen – Schlechte Pillen 01/2009 / S.12