Lumbagil bei Rückenschmerzen: Wirksam oder doch nicht?
„Wirksame Rücken-Medizin überzeugt Betroffene“ behauptet der Anbieter Heilpflanzenwohl. „Die Rücken-Medizin verdankt seine einzigartige Wirkung einem speziell aufbereiteten Arzneistoff der potenten Heilpflanze Aconitum napellus“, heißt es weiter. „Das Arzneimittel setze „gezielt an der Ursache akuter und chronischer Rückenschmerzen an.“ Doch die Werbung für Lumbagil® ist gleich mehrfach irreführend.
- Wirksam? In diesem Fall ein sehr relativer Begriff.
- Überzeugt? Kundenmeinungen sind kein Beweis.
- Patient/in? Die Bilder sind einfach eingekauft.
- Gezielt behandeln? Klingt gut, aber welche Wirkung hat das Mittel überhaupt?
Zugelassen ist das Mittel lediglich zur „Begleittherapie [Hervorhebung durch GPSP] bei schmerzhaften Nervenerkrankungen (… Ischias)“.1 Dass es sich um ein homöopathisches Mittel handelt, kann man nur dem Kleingedruckten am Fuß der Zeitungsseite entnehmen. „Speziell aufbereitet“ soll wohl auch Personen ansprechen, die nicht auf Homöopathie setzen. Dass die Wirksamkeit dieser „Aufbereitung“ in klinischen Studien nachgewiesen sei, behauptet nicht einmal der Anbieter. Von wegen „potente Heilpflanze“: Aconitum napellus ist der lateinische Name für blauen Eisenhut. Bereits 1987 kam die der pflanzlichen Medizin sehr freundlich gesonnene „Kommission E“ beim damaligen Bundesgesundheitsamt zu dem Schluss: „Angesichts der bereits im therapeutischen Bereich vorhandenen Risiken von blauem Eisenhut ist seine Anwendung nicht mehr zu vertreten.“ 2 Denn Eisenhut ist eine der giftigsten Pflanzen, die es in unseren Breiten gibt. Heute sind nur noch homöopathische Verdünnungen der Pflanze ab D4 (1:10.000) erlaubt.
Das Geschäftsmodell von Heilpflanzenwohl: „Alte Zulassungen und Registrierungen aufkaufen, neuen Anstrich verpassen und mit viel Werbung in den Markt drücken.“3 Teilhaber der Firma ist Thomas Ebeling, der bis 2018 Vorstandsvorsitzender von ProSieben war. Der Medienkonzern hatte Heilpflanzenwohl gegen eine Beteiligung am Umsatz Werbeleistungen zur Verfügung gestellt.
Stand: 3. Februar 2022 – Gute Pillen – Schlechte Pillen 01/2022 / S.28