Zum Inhalt springen
© ananaline/iStock

Opioidausweis: Für Schmerzpatienten

Manchen Menschen mit schwer zu ertragenden Tumorschmerzen oder chronischen Schmerzen helfen opioidhaltige Arzneimittel gut (GPSP 2/2012, S. 3). Ärzte können sie nur mit einem besonderen Rezept verordnen – entsprechend der Betäubungsmittelverordnung (BTM). Es komme allerdings immer wieder vor, dass von Klinikärzten nach Unfällen oder bei einer Akuterkrankung eine „wohlgemeinte Entzugsbehandlung“ durchgeführt werde, beklagt die Deutsche Gesellschaft für Schmerztherapie e.V. (DGS). Dadurch wird Schmerzpatienten unnötigerweise eine gut eingestellte Schmerzlinderung vorenthalten – von Ärzten, die nicht auf Schmerzbehandlung spezialisiert sind. Um dies zu verhindern, hat die DGS einen Opioidausweis entwickelt, den man bei der Geschäftsstelle anfordern kann (Adenauerallee 18, 61440 Oberursel). Die Gesellschaft empfiehlt, ihn den Ausweispapieren beizulegen. Denn nach den bisherigen Erfahrungen verhindert diese Bescheinigung, dass die Arzneimitteltherapie mit Opioiden im Krankenhaus umgestellt wird. Außerdem ist der Opioidausweis bei Reisen nützlich. Für das Ausland gelten Vorschriften, die man bei der Bundesopiumstelle abfragen sollte: www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Betaeubungsmittel/Reisen/_node.html

PDF-Download

– Gute Pillen – Schlechte Pillen 01/2015 / S.14