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© ananaline/iStock

Kava Kava: Nicht wegzukriegen?

In einer der ersten Ausgaben von Gute Pillen-Schlechte Pillen (2/2006, S. 9) haben wir geschrieben, dass Kava Kava in Deutschland nicht mehr verkauft werden darf. Schön wär’s! Denn obwohl damals Arzneimitteln mit Kava Kava (Rauschpfeffer) von der zuständigen deutschen Arzneimittelbehörde BfArM die Zulassung entzogen wurde, ist der Pflanzenextrakt bis heute im Handel.2 In Deutschland, wohlgemerkt, denn in anderen EU-Ländern – wie etwa Frankreich, Großbritannien und Spanien – musste Kava Kava vom Markt, als offensichtlich war, dass ein Nutzen nicht stichhaltig belegt ist und in Verbindung mit der Einnahme des Extrakts schwere Leberschäden aufgetreten waren.

Das deutsche Kuriosum: Gegen den Verlust der Zulassung legten die Anbieter Widersprüche ein, und deutsche Verwaltungsgerichte gaben ihnen recht. Offenbar wussten die zuständigen Richter besser als die Experten des BfArM, wie die Risiken zu beurteilen und in den Griff zu bekommen sind. Nachdem jetzt der Ausschuss für pflanzliche Arzneimittel bei der europäischen Arzneimittelbehörde EMA die Nutzen-Schaden-Bilanz von Kava Kava als „ungünstig“ eingeschätzt hat, könnte sich nun etwas ändern. Das BfArM will die Zulassung erneut widerrufen, und zwar auf Basis der vom EMA-Ausschuss festgestellten Mängel wie unzureichende Wirksamkeitsbelege, eine mögliche Schädlichkeit inklusive eines krebsfördernden Potenzials und die vorhandenen Verdachtsberichte zu schweren Leberschäden.

Auch wenn Kava Kava nun vom Markt verschwindet, bleibt die Frage, warum Pharmaanbieter jahrelang Verwaltungsgerichte beschäftigen dürfen und dadurch ungestraft die Vermarktung endlos fortsetzen können. Die Sicherheit der Verbraucher und Verbraucherinnen ist das höhere Gut.

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– Gute Pillen – Schlechte Pillen 06/2019 / S.14