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© ananaline/iStock

Kijimea droht arznei-telegramm

Dass Anbieter von schlecht bewerteten Produkten gereizt reagieren, ist leider keine Seltenheit. Jüngstes Beispiel: Der Anbieter des Medizinprodukts Kijimea Reizdarm Pro war nicht damit einverstanden, wie eine unserer Mutterzeitschriften über dessen Werbung berichtet hatte: Die hatte das arznei-telegramm® als massiv irreführend eingestuft. Genauer gesagt reagierte der Anbieter bereits darauf gereizt, dass die Redaktion Fragen gestellt hatte.

Mit mehreren umfangreichen Schreiben einer Rechtsanwaltskanzlei drohte der Anbieter unverhohlen damit, unwahre Behauptungen über das arznei-telegramm® in Umlauf zu bringen. Etwa, dass die Redaktion nicht aus journalistischem Interesse berichte, sondern von Wettbewerbern instrumentalisiert werde, um Betriebsgeheimnisse zu erfahren.

Das arznei-telegramm® hat sich dagegen gewehrt und die Vorgänge öffentlich gemacht.4 Dass der Anbieter keine konkreten Kritikpunkte an der Bewertung dieser unabhängigen Zeitschrift geäußert hat, verstärkt den Eindruck, dass es sich bei der Anwaltspost um eine bloße Drohgebärde handelt.

Kijimea
GPSP 6/2020, S. 8

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– Gute Pillen – Schlechte Pillen 01/2021 / S.14