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© ananaline/iStock

Karte für mehr Arzneimittel-Sicherheit

Für viele Arzneimittel gilt: Wer die Risiken kennt, lebt sicherer. So ist es für Patient:innen etwa wichtig zu wissen, welche Warnzeichen auf mögliche Nebenwirkungen hindeuten, sodass ein baldiger Besuch bei Arzt oder Ärztin ratsam ist. In anderen Fällen ist die Einnahme des Medikaments eine wichtige Information bei der Planung von Zahnbehandlungen oder Operationen. Zwar steht das auch alles in der Packungsbeilage, geht dort aber leicht zwischen den vielen anderen Informationen unter.

Seit einigen Jahren können Zulassungsbehörden Anbietern von Arzneimitteln deshalb die Auflage machen, separate kurze Zusammenfassungen bereitzustellen, etwa als Therapiepass oder Patientenkarte. Diese gibt es inzwischen für eine ganze Reihe von Arzneimitteln (etwa zu Tofacitinib in diesem Heft auf S. 26) und stehen auf der Webseite der Zulassungsbehörden bereit, falls Patient:innen sie nicht direkt bei Arzt oder Ärztin erhalten. Die Karten sind in Deutschland allerdings auf zwei Behörden verteilt: Für biologisch hergestellte Arzneimittel (viele der Wirkstoffnamen enden auf -mab) veröffentlicht sie das Paul-Ehrlich-Institut (PEI)7. Für alle anderen Arzneimittel ist es das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)8. Auf den Seiten sind die Materialien alphabetisch nach dem Namen des Arzneimittels beziehungsweise des Wirkstoffs sortiert.

Orphan Drugs
GPSP 5/2015, S. 11

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– Gute Pillen – Schlechte Pillen 03/2021 / S.15