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© ananaline/iStock

Alt-Arzneimittel

Ohne Nachzulassung

Vor 40 Jahren trat das Arzneimittelgesetz (AMG) in Kraft, und noch immer gibt es hierzulande einige Arzneimittel, die keine aktualisierte Zulassung haben, sondern nur eine so genannte fiktive.1 Bis Ende 1990 sollten eigentlich alle Präparate über die so genannte Nachzulassung amtlich erfasst und ihr Nutzen durch geeignete Studien belegt sein, aber manche Anbieter entschieden sich für rechtliche Auseinandersetzungen mit den Aufsichtsbehörden, wenn die Studien nicht ausreichten. Darum ist zum Beispiel Diamox®, das gegen Glaukom angeboten wird, nur mit fiktiver Zulassung am Markt – und nicht mit der eigentlich rechtlich erforderlichen Nachzulassung. Auch bestimmte rezeptfreie Mittel haben bis heute noch nicht die nötige Nachzulassung erhalten. Dazu gehört etwa Contractubex® Gel von Klosterfrau, das gegen starke Narbenbildung helfen soll, und der Contramutan® N Saft von Merz, der als Erkältungsmittel propagiert wird.

1    arznei-telegramm® (2018) 49, S. 39

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– Gute Pillen – Schlechte Pillen 04/2018 / S.14