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© Martin Wahlborg/ iStockphoto.com

Vorsicht: Nahrungsergänzungsmittel mit Melatonin

Das von der Zirbeldrüse freigesetzte Hormon Melatonin ist an der Regelung unseres Tag-Nachtrhythmus beteiligt. Es wird daher zur Behandlung von Schlafstörungen propagiert. Die Wirksamkeit des einzigen als Schlafmittel zugelassenen Melatonin-Präparates Circadin® ist allerdings wissenschaftlich schlecht belegt (GPSP 5/2008, S. 3). Als Hormon ist Melatonin verschreibungspflichtig. Es darf daher nur als Arzneimittel und nicht als Nahrungsergänzungsmittel verkauft werden. Das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz hat jetzt aus diesem Grund den Verkauf des als Nahrungsergänzungsmittel angebotenen Melatonin-Produktes Gaba Life® untersagt.1 Im Internet sind allerdings zahlreiche weitere Nahrungsergänzungsmittel mit Melatonin im Angebot (GPSP 2/2008, S. 15). Wer solche Produkte bestellt, kann gleich mehrfach hereinfallen beziehungsweise geschädigt werden: Eine Fälschung der in Deutschland illegalen Mittel ist nicht auszuschließen. Der Zoll kann die Lieferung beschlagnahmen und zusätzlich ein Bußgeld verhängen (siehe S. 9). Und im Falle unerwünschter Wirkungen können sich ausländische Anbieter leicht Haftungsansprüchen oder behördlichen Maßnahmen entziehen (siehe S. 6).

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– Gute Pillen – Schlechte Pillen 02/2013 / S.17