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© Martin Wahlborg/ iStockphoto.com

Mehr zum Impfstoff gegen Gürtelrose

Offiziell empfohlen ist die Impfung gegen Gürtelrose für alle ab 60 Jahren, bei beeinträchtigtem Immunsystem schon ab 50 Jahren. An den Zulassungsstudien durften allerdings nur Menschen teilnehmen, die noch nie eine Gürtelrose hatten. Wie sieht es aber mit Nutzen und Risiken der Impfung aus, wenn jemand schon einmal eine Gürtelrose-Erkrankung durchgemacht hat?

Nach der Zulassung des Impfstoffs sind weitere Studien erschienen, aus denen sich jedoch keine klaren Aussagen für Menschen nach vorangegangener Gürtelrose-Erkrankung ableiten lassen. In einigen Untersuchungen erkrankten diese nach einer Impfung häufiger als Ungeimpfte erneut an Gürtelrose. Ganz klar ist ein ursächlicher Zusammenhang aber nicht.

Die offiziellen Impfempfehlungen in Deutschland und anderen Ländern sehen die Impfung auch für diejenigen vor, die bereits ein- oder mehrmals an Gürtelrose erkrankt waren. Wie viel Zeit zwischen der Erkrankung und einer Impfung vergehen soll, lässt sich nicht eindeutig sagen. Internationale Empfehlungen reichen dabei vom Hinweis, dass die Symptome abgeklungen sein sollten, bis hin zu einem vorgeschriebenen Zeitabstand von mindestens einem Jahr nach Abklingen der Gürtelrose-Erkrankung.1

Ob und wann sich Menschen nach einer durchgemachten Gürtelrose impfen lassen sollten, ist also nach wie vor eine Frage der Abwägung, die sie gemeinsam mit Arzt oder Ärztin besprechen sollten.

Lieferengpässe

Was bei der Entscheidung für oder gegen eine Impfung auch eine Rolle spielen kann: Derzeit ist der Impfstoff nur eingeschränkt lieferbar. Der Hersteller kann nach eigenen Angaben derzeit nicht so viel Impfstoff produzieren, wie eigentlich benötigt wird.

Vorgesehen sind jeweils zwei Impfungen, dabei sollte die zweite im Abstand von zwei bis sechs Monaten zur ersten erfolgen. Wird mangels Verfügbarkeit des Impfstoffs der Zeitabstand von sechs Monaten überschritten, kann der Impfschutz möglicherweise niedriger ausfallen. Er ist aber auch mit einer verspäteten zweiten Impfung immer noch höher als bei Verzicht auf die zweite Spritze. Deshalb gilt für die zweite Impfung: Besser spät als nie.2

Ärztinnen und Ärzten wird empfohlen, den vorhandenen Impfstoff bevorzugt für diejenigen zu verwenden, die bereits die erste Impfung erhalten haben. Ebenso sollten sie neue Impfungen nur anbieten, wenn auch die zweite Impfung sichergestellt werden kann. Möglicherweise können deshalb nicht alle, die eine Impfung gegen Gürtelrose wünschen, diese auch zeitnah bekommen.

Über Lieferengpässe von Impfstoffen kann man sich auf der Seite der zuständigen Zulassungsbehörde, des Paul-Ehrlich-Instituts, informieren.3 Dort findet sich aktuell der Hinweis, dass der Impfstoff ab Anfang März 2020 wieder lieferbar sein soll. Nach Auskunft des Herstellers gibt es jedoch bereits viele Vorbestellungen, sodass in absehbarer Zeit nicht mit ausreichend Impfstoff zu rechnen ist.

Impfung gegen Gürtelrose
GPSP 4/2019, S. 4

 

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– Gute Pillen – Schlechte Pillen 02/2020 / S.07