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Arginin als Nahrungsergänzungsmittel

Totgeglaubte leben länger

Für jedes Arzneimittel muss die Wirksamkeit belegt sein, bevor es zugelassen wird. Das war nicht immer so. Seit den 1990er Jahren sind viele „alte Arzneimittel“ vom Markt verschwunden. Sie haben die erforderliche Nachzulassung nicht bekommen, weil ein Wirksamkeitsnachweis fehlte. Dass derart überflüssige Produkte als Nahrungsergänzung wiederauferstehen können, zeigt das Beispiel Arginin. 

Arginin ist eine Aminosäure. Früher war sie unter den Bezeichnungen Argihepar® und Eubiol® als Arzneimittel im Handel. Sie sollten angeblich die Leber schützen und den Stoffwechsel positiv beeinflussen. In den vergangenen Jahrzehnten hat eine Kommission der Zulassungsbehörde die so genannten Altarzneimittel unter die Lupe genommen, sofern sie keine Zulassung nach den Vorschriften des Arzneimittelgesetzes von 1976 hatten. Für Arginin fiel ­diese Bewertung negativ aus: Es konnten keine wissenschaftlichen Belege für eine Wirksamkeit gefunden werden. Die Kommission stellte zudem 1993 fest, dass es einen Mangel an der Aminosäure Arginin gar nicht gibt, da es sich um einen „weit verbreiteten, nie fehlenden Proteinbaustein“ handelt.1

Die Arginin-haltigen Arzneimittel verschwanden vom Markt. Jetzt feiern sie ein Comeback als Nahrungsergänzungsmittel. Solche Produkte dürfen verkauft werden, ohne dass der behauptete Nutzen wissenschaftlich abgesichert ist und ohne dass eine behördliche Kontrolle der Werbeversprechungen erfolgt. Ein Blick ins Internet und Zeitschriften zeigt, wie mit unsinnigen Behauptungen geworben wird. Arginin wird jetzt sogar als „natürliches Potenzmittel“ angepriesen, das außerdem die Fettverbrennung beschleunigen und den Muskelaufbau fördern soll. Arginin sei gut bei zu hohem Blutdruck und eine „Alternative zu Impotenz fördernden Betablockern und Kalziumantagonisten“. Da sollen wohl Männerträume wahr werden…

Das Marketing von Nahrungsergänzungsmitteln hat Lifestyle und chronische Erkrankungen im Visier. Dies ist für die Anbieter ein lukrativer Markt. Doch einen Nutzen der angebotenen Produkte können wir nicht ausmachen, wohl aber einen Schaden für den Geldbeutel der Anwender. Wer auf die Versprechungen für Nahrungsergänzungsmittel vertraut, kann sogar körperlich Schaden nehmen – etwa wenn er sinnvolle und notwendige Behandlungen, wie die mit wirksamen blutdrucksenkenden Mitteln, vernachlässigt oder sogar absetzt.

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– Gute Pillen – Schlechte Pillen 04/2009 / S.10