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© Kwangmoozaa/iStock

DrEd: Internetdoktor im Schnelltest

Im Januarheft hatte GPSP (1/2012) über die Internetfirma DrEd.com berichtet, die Ende 2011 in London aus der Taufe gehoben wurde. Von jenseits des Ärmelkanals stellen Ärzte per Computer Diagnosen und schreiben Rezepte aus. Fernbehandlungen sind in Deutschland verboten, aber in Großbritannien zulässig. Wir hatten damals bemängelt, dass die virtuelle Praxis niedergelassenen Ärzten in Deutschland alles Komplizierte überlässt und ihnen bei chronisch Kranken die aufwändige Vorarbeit zuschiebt. „Bei komplizierten Diagnosen sind die Computerärzte mit ihren Fragebögen überfordert“, lautete unsere Diagnose. Die Stift ung Warentest hat kürzlich das Thema aufgegriff en und in einem Schnelltest gezeigt, dass die Fernbehandlung nicht einmal bei womöglich einfachen Diagnosen empfehlenswert ist.1 Es ging dabei um eine Chlamydien-Infektion und um eine Blasenentzündung. Und ohne viel Federlesen winkten die Internetdoktores hier mit Antibiotika-Rezepten. Dabei gilt es, das Beschwerdebild genau abzufragen, und grundsätzlich ist bei der Verordnung von Antibiotika Zurückhaltung angesagt (GPSP 1/2012, S. 3 und 2/2011, S. 12). Gegen die Ergebnisse des Schnelltests hat sich DrEd gewehrt, aber auch Korrekturen angekündigt – nachzulesen in den Kommentaren zum online-Artikel der Stift ung Warentest.

GPSP hält nichts von einer virtuellen Arztpraxis, sondern unterstützt die reale Begegnung von Arzt und Patient. Unsere negative Einschätzung des Internetportals sehen wir bestätigt: „In erster Linie erachten wir DrEd als rezeptverordnenden Computer.“

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– Gute Pillen – Schlechte Pillen 05/2012 / S.02

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