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Versandapotheken

Auf Sicherheitslogo achten!

Wer Medikamente im Internet bestellt, kann neuerdings an einem Logo auf der Web-Seite der Versandapotheke erkennen, ob sie registriert ist und damit die Erlaubnis hat, Arzneimittel zu verkaufen.

Dazu muss sie dieselben Anforderungen erfüllen wie eine so genannte Präsenz­apotheke – gleich um die Ecke. Bisher sind rund 2000 Versandapotheken registriert. Bei einem Anklicken des Logos erfährt man unter anderem die Adresse des Anbieters und kann über das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) Einblick in die rechtlichen Hintergründe nehmen.

Auch ausländische Apotheken benötigen eine Versanderlaubnis für Deutschland. Allerdings sind Anbieter aus Großbritannien, Island und den Niederlanden ausgenommen, sofern sie eine Präsenzapotheke betreiben. Aus Tschechien dürfen nur nicht-verschreibungspflichtige Medikamente ohne Versanderlaubnis nach Deutschland verkauft werden.

Worauf Sie zusätzlich achten sollten: Wählen Sie nur Anbieter, die Namen und Anschrift der Apotheke, des verantwortlichen Apothekers, der zuständigen Apothekenkammer und der Aufsichtsbehörde nennen und keinen Anbieter, der verschreibungspflichtige Arzneimittel verkauft, ohne von Ihnen zuvor das Rezept zu verlangen. Und nicht zuletzt, in der Apotheke um die Ecke können Sie sich beraten lassen. Das geht im Versandhandel nicht.

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– Gute Pillen – Schlechte Pillen 05/2009 / S.09