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Werbung gegen Kater: So tun als ob

Versteckte Werbung für Kijimea Liquid

Auf den ersten Blick wirkt der „Spiegel der Gesundheit“ wie ein Nachrichtenportal im Internet. „Zu tief ins Glas geschaut?“ sieht wie ein Artikel aus. Nur winzig klein steht in der oberen rechten Ecke „Anzeige“. Der Beitrag entlarvt verschiedene Methoden zur Bekämpfung eines durch Alkohol verursachten Katers als „Mythen“. Dann folgt die Überschrift: „Ein neuer Geheimtipp unter Nachtschwärmern – was bringt er wirklich?“ Erst hier kann man erahnen, dass es um Produktwerbung gehen könnte, denn es wird als „einzigartiges Präparat“ nur Kijimea® Liquid genannt. Ein Blick auf das Impressum zeigt, dass für „Spiegel der Gesundheit“ dieselbe Person verantwortlich ist wie für die Produktseite von Kijimea® Liquid.
Anzeigen von "Spiegel der Gesundheit" zu Mittel gegen Hangover und ntv
Screenshot „Spiegel der Gesundheit“ (Ausschnitt) 12.12.2023, Screenshot „ntv“ 26.6.2023
  • Genialer Tipp? Wo sind die Belege?
  • Alkohol ohne Reue? Betrinken wird verharmlost.
  • Kleiner geht’s nicht. Die Pflichtangabe „Anzeige“ ist kaum zu erkennen.
  • Ein Teaser für die Werbung. Ebenfalls aufgemacht wie eine Nachricht. Nur klein der Hinweis „Anzeige“.

Die Verbraucherzentrale hat die Aussagen des Beitrags unter die Lupe genommen.1 Für Kohlenhydrat-Elektrolyt-Lösungen ist nur die Werbeaussage erlaubt: „[Sie] verbessern die Aufnahme von Wasser während der körperlichen Betätigung“, aber nicht, dass sie die Folgen von zu viel Alkohol mildern. Angebliche Nutzer:innen behaupten, dass das Produkt gegen Kater hilft. Seriöse Belege fehlen aber. Das gilt auch für die weiteren Zutaten: Vitamine und einen Bakterienstamm. Der beste Rat gegen Kater scheint uns, nicht über den Durst zu trinken.

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– Gute Pillen – Schlechte Pillen 01/2024 / S.28