Schlecht beraten
Apothekerinnen und Apotheker müssen sich ständig fortbilden. Das ist gut so, denn als Kunde möchte man gut beraten werden. Wenn die Fortbildung allerdings von einem Arzneimittelhersteller lanciert wird, ist das bedenklich – denn dabei handelt es sich fast immer um Werbung. Und die hat bekanntlich nur ein Ziel: Verkaufen. Auf der Webseite „Deutsches Apothekenportal“ finden sich diverse Fortbildungen für Apotheker. In diesem Kontext ist auch ein fiktives Beratungsgespräch1 zum Thema „leberschädigende Medikamente“ platziert. Das Beispiel illustriert, wie Beratung zu Werbung verkommt: Der abgebildete „Beratungsleitfaden“ wurde „mit freundlicher Unterstützung von Rottapharm/ Madaus“ erstellt und wirbt für dessen Medikament Legalon forte®.
- Beratungsgespräch? Hier wird nicht beraten, sondern geworben.
- Leberkur? Für eine Kur mit Legalon forte® gibt es keine wissenschaftlich stichhaltige Begründung.
- Erstattungsfähig? Die Techniker Krankenkasse erstattet alternative Arzneimittel bis zu 100 Euro pro Jahr.2 Das ist kein Beleg für die Wirksamkeit, sondern ein Mittel der Kundenbindung.
- Aktiver Schutz? Dass es einen „Schutz vor neuen Belastungen“ gäbe, ist irreführend. Auch der Beipackzettel sagt: „Die Arzneimitteltherapie ersetzt nicht die Vermeidung der die Leber schädigenden Ursachen (Alkohol).“ 3
Legalon forte® ist ein pflanzliches Medikament. Es enthält Silymarin, einen Extrakt aus Früchten der Mariendistel. Das Mittel wird zur „unterstützenden Behandlung bei chronisch-entzündlichen Lebererkrankungen, Leberzirrhose und toxischen (durch Lebergifte verursachten) Leberschäden“3 angeboten. Überzeugende Belege für einen Nutzen bei Lebererkrankungen oder für einen Schutz vor leberschädigenden Medikamenten konnten wir nicht finden.4 Auch für Patienten mit chronischer Hepatitis C ist kein Nutzen erwiesen.5 Eine vierwöchige Kur mit Legalon forte® kostet etwa 70 Euro.
Stand: 1. August 2014 – Gute Pillen – Schlechte Pillen 04/2014 / S.28