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© ananaline/iStock

Verbraucherzentrale gewinnt gegen Dr. Hittich

Der umstrittene Anbieter von Nahrungsergänzungsmitteln darf nicht mehr mit unzulässigen Produktnamen werben

„Ultra Gelenk Kraft“, „Rundum-Immun MultiResist“ oder „Mega-Rot Beste Sicht“: Mit solchen Produktnamen warb der umstrittene niederländische Anbieter Dr. Hittich für diverse Nahrungsergänzungsmittel. Die Verbraucherzentrale stufte das als unzulässige gesundheitsbezogene Aussagen ein.

Ebenso kritisierte der Verband die Preiswerbung, die Verbraucher:innen per Post ins Haus flatterte: Die Rede war von „7x mehr Gesundheit für Ihr Geld“. Dahinter steckten aber Gratis-Zugaben nach dem Prinzip „5 Packungen kaufen und 7 Packungen gratis dazu“. Wer rechnen kann, ist klar im Vorteil: Denn das entspricht nicht der siebenfachen Menge. Es ist weniger als das Doppelte zusätzlich. In beiden Punkten bekam die Verbraucherzentrale Recht. Der Anbieter war bereits in der Vergangenheit mehrfach wegen überzogener Werbung aufgefallen.1

 

In den Fängen von Dr. Hittich

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– Gute Pillen – Schlechte Pillen 03/2023 / S.14