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Pillenkauf im Internet – Neues EU-Logo

Bisher konnte man über ein Sicherheitslogo des DIMDI, einer Behörde des Bundesgesundheitsministeriums, herausfinden, ob ein Online-Anbieter von Arzneimitteln zum Versandhandel berechtigt ist. Das soll vor dem Kauf von gefälschten Arzneimitteln schützen. Die Verwendung dieses Logos war allerdings freiwillig. Ab Oktober 2015 gilt nun nur noch das einheitliche EU-Logo, und es ist ein Muss.3 Wer ein Arzneimittel im Internet bestellt, sollte nicht nur auf das neue Logo achten, denn Logos werden oft gefälscht. Wichtig ist, es anzuklicken, um direkt im so genannten Versandhandelsregister kontrollieren zu können, ob der Anbieter tatsächlich mit seinen Kontaktdaten gelistet ist und welche Überwachungsbehörde für ihn zuständig ist.

In Deutschland wird das Register vom DIMDI betreut. Es führt zwei separate Listen. Denn nur Apotheken dürfen bei uns verschreibungspflichtige Medikamente verkaufen, andere Einzelhändler sind auf frei verkäufliche Präparate beschränkt.

Das neue EU-Sicherheitslogo müssen Apotheken und andere Medikamentenanbieter gut sichtbar auf ihre Website bringen. In welchem EU-Land der Anbieter niedergelassen ist, erkennen Sie an der kleinen Flagge im ansonsten grün-weißen Feld. Der Text „Zur Überprüfung der Legalität dieser Website hier klicken“ ist in der jeweiligen Landessprache verfasst.

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– Gute Pillen – Schlechte Pillen 05/2015 / S.14