Melatonin bei Jetlag: Keine GKV-Leistung
Für Arzneimittel mit Melatonin, die nur bei Jetlag zugelassen sind, müssen die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) die Kosten nicht übernehmen. Dieser Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) ist Mitte Juni in Kraft getreten. Der G-BA hatte ein entsprechendes Produkt als „Lifestyle-Arzneimittel“ eingestuft.1 In diese Kategorie gehören auch Potenzmittel oder Haarwuchsmittel.
Die Begründung: Bei Jetlag ist der Schlaf nicht gestört, sondern lediglich verschoben. Zudem verschwinden die Beschwerden nach einigen Tagen wieder von selbst. Eine medizinische Behandlung sah der G-BA daher nicht als notwendig an.
Rezeptpflichtige Arzneimittel mit Melatonin, die für andere Arten von Schlafstörungen zugelassen sind, betrifft dieser Beschluss nicht. Die meisten Produkte mit Melatonin sind jedoch freiverkäufliche Nahrungsergänzungsmittel oder „Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke“ (ergänzende bilanzierte Diäten). Der Nutzen von Melatonin bei Jetlag ist umstritten.
Stand: 1. September 2022 – Gute Pillen – Schlechte Pillen 05/2022 / S.15